Den Lübecker Graben überwinden!

Was an der Bürgerschaftssitzung vom 23.2.2023 zu den Themen Buddenbrookshaus (BBH) und Heilgengeisthospital(HGH) spektakulär war und unverzüglich geändert werden muss, ist die gegenseitige Isolation der Organe Bürgerschaft und Bürgermeister.

Diese Isolation kam in der gestrigen Sitzung spektakulär zum Ausdruck. Wie im Kabarett: Es öffnete sich der Vorhang, die Drehbühne schwenkte um – und Bürgermeister nebst Senator:innen öffneten den Mund. Dann schlossen sie ihn wieder. Die Drehbühne drehte sich weiter. Der Vorhang fiel. Die Fraktionen setzten ihre Bürgerschaftssitzung fort, als sei nichts geschehen.

Dieser spektakuläre Graben zwischen Verwaltung und Bürgerschaft oder besser, das Ohren-Verschließen vor den Botschaften der Verwaltung, liegt nicht nur an den handelnden Personen. Die geänderte Kommunalverfassung seit 1997 ist eine wesentliche Ursache dafür.  In der Senats-Verfassung davor wäre diese Nichtkommunikation unmöglich gewesen, weil die hauptamtlichen- und nebenamtlichen Senatsmitglieder fest in die Fraktionen eingebunden waren. Dort übermittelten sie das alltägliche Verwaltungswissen und umgekehrt das Fraktionswissen wiederum in den Senat. Die neue Bürgermeister-Verfassung überlässt indes diesen für kommunales Leben existenziellen Informationsaustausch der Freiwilligkeit. 

Selbst ohne Hochmut der handelnden Personen ist diese kommunalverfassungs-rechtlich vorgegebene Nicht-Organisation der informationellen Verklammerung zwischen den beiden Organen Bürgermeister (Verwaltung) auf der einen Seite und der Bürgerschaft auf der anderen Seite tödlich. Denn im alltäglichen Dauerbetrieb einer Kommune ist dieses Defizit nicht aufzuheben. 

Hier kann und muss etwa eine verpflichtend einzurichtende „Ständige Interfraktionelle Kommission“ beim Bürgermeister mit den Fraktionssprecher:innen Abhilfe schaffen!

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