Mein Freund Wolfgang Nešković

Wikipedia

 Wolfgang Nešković war drei Jahre lang, von 2002 – 2005, ein qualifizierter Richter am Bundesgerichtshof für Zivilsachen. Den Grundsatz der Befangenheit missachtet er heute. 

Wer  – wie er – als Mitglied einer der 11 Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft in der Frage des Denkmalschutzes der Kellerräume des Buddenbrookhauses rechtsgutachtet, ist befangen. Denn er ist nicht neutral, sondern parteiisch. Wer zudem als früherer Zivilrichter heute den Verwaltungsrichter gibt, ist arrogant. Denn beider Rollen und Rechtstechniken sind nicht deckungsgleich.

In der Sache kritisiert er das Denkmalschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Das mag er tun, nur ist dieses Vorgehen keine Frage des geltenden Rechts. Er betreibt Rechtspolitik und nicht die Auslegung des geltenden Gesetztes. In seinem Urteil zum geltenden Recht liegt er denn auch neben der Sache. 

Denn der Bürgermeister ist nach §12 Abs.2 des Denkmalschutzgesetzes für die Entscheidung zuständig und hat zutreffend abgewogen. Dass er ein  „Fachmann“ sein muss, steht nirgendwo geschrieben. Denn dafür hat ein Bürgermeister fachkundige Berater. Dass die getroffene Entscheidung des Bürgermeisters einem  Politiker einer anderen Partei nicht passt, ist im politischen Prozess üblich.

Wolfgang Nešković weiß das alles. Er kann aber persönliche Niederlagen nicht akzeptieren. So greift er auf das zurück, was er gelernt hat: das Recht. So wird aus einer Machtfrage (Wer setzt sich mit seiner persönlichen Meinung durch?) eine Rechtsfrage (Wer hat Recht?). Er benutzt das Recht also als Waffe, um seine persönliche Meinung durchzusetzen. Mit allen Mitteln und rücksichtslos. Egal, was das (die Stadt) kostet. Darauf kommt es nicht an. Denn es geht ja um’s Recht. Diese Haltung ist für sich genommen nicht verwerflich. Gefährlich für die politische Kultur Lübecks ist etwas anderes. Es ist die Verwechslung von Recht und Macht.