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Kulturentwicklungsleitlinien Lübeck – 16 Thesen zur politischen Einschätzung

 

Michael Bouteiller, Lübeck, den 11.2.2021
16 Punkte zur Einschätzung der Vorlage „Leitlinien zur Kulturentwicklung“

  1. Unter dem Deckmantel einer „organischen Stadtkultur“ soll – wenn ich das richtig lese – für Lübeck eine im Ergebnis Ideologie-bildende Suprastruktur geschaffen werden.
  2. Sie soll die kulturelle Legitimität Lübecks als „organische Kulturstadt“ erzeugen und begründen.
  3. Die siebenfache Verwendung und Hervorhebung des Wortes „organisch“ in der Vorlage legt nahe, dass Ziel der Autor:innen die grundlegende Wandlung der jetzigen Stadtorganisation hin zu einer flexiblen (flüssigen) Produktionsstätte kultureller Dominanz sein soll.
  4. Diese Produktionsstätte arbeitet vorbei an der Einbettung in Funktionen und Strukturen herkömmlichen kommunalverfassungsrechtlichen Entscheidens.
  5. Deshalb wird in dem Papier – entgegen des Wortlauts- keine inhaltliche Leitlinie vorgeschlagen, sondern es wird unter dem Begriff „Kulturentwicklungskonzept“ in Wirklichkeit eine neue Handlungseinheit geschaffen. Nicht mehr und nicht weniger.
  6. Denn ohne die Handlungseinheit „KTH“ findet sich auf den 54 Seiten der Vorlage lediglich eine (verdienstvolle) Aufstellung vorhandener kulturaffiner Institutionen und Initiativen. Außerdem enthält das Papier Leerformeln.
  7. Die öffentlich-rechtlichen Zuständigkeits- und Verantwortungsketten des kommunalen Verfassungsrechts greifen (nach Einrichtung von KTH) nicht mehr. Gleiches gilt für die Bindungen des kommunalen Finanzrechts.
  8. Die Verbindung einer finanzstarken Stiftung (Possehl) mit der Stadtverwaltung in einer organisatorischen Einheit lässt die Verantwortlichkeiten für städtisches und/oder privates Entscheiden diffus. Die gebotene Trennung von Stftungs- und städtischer Verantwortung entfällt.
  9. Die Einflussnahme der Stiftungsvertreter und der privaten Interessenten, die eigene gewerbliche Zwecke vertreten (Kreativwirtschaft), gegenüber denjenigen der Stadt ist nicht kontrollierbar. Ihre Vertreter:innen stellen sich keiner öffentlichen Verantwortung.
  10. Der Beirat hat nach dem Konzept eine starke Stellung. Die Zusammensetzung wird man sich entsprechend der Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft „Kulturtreibhaus“ vorstellen können (https://www.kulturtreibhaus.org/idee/arbeitsgemeinschaft-kulturtreibhaus/)
  11. Im Zweifel wird sich der finanzielle Anreiz (Possehl-Stiftung: jährlich ca. 1/4 des Unternehmensgewinns, 2015 waren es ca.15 Mio.€))- gleich, ob und wie das einzelne Projekt gefördert wird oder nicht – in der Projektentscheidung durchsetzen. Städtische Gremien (Bürgerschaft, Ausschüsse, Controlling) werden vor vollendete Tatsachen gestellt.
  12. Das Meese-Projekt 2019 dient dabei als ein Produktions-Beispiel (S.33). Dazu und zu seinen Implikationen: https://michaelbouteiller.de/?page_id=1575
  13. Die beabsichtigte Ansiedlung des KTH bei der LTM ist dysfunktional.
  14. Ein von den Verfasser:innen benutzter Rückgriff auf das Regensburger Modell „Forum Kreativwirtschaft“ ist mit dem hier ins Auge genommenen Gewicht und der Organisationsstruktur KTH nicht vergleichbar.
  15. Mit der Beschlussfassung dieser Vorlage gerät die Stadt in die Hände einer nicht kontrollierbaren (privat-public) „Kreativwirtschaft“, deren Gefahren von mir beschrieben sind: https://michaelbouteiller.de/?page_id=1793
  16. Stattdessen sollten sich die zuständigen städtischen Gremien mit den zukünftigen inhaltlichen Leitlinien einer demokratisch verankerten kulturellen Entwicklung unserer Stadt befassen.

 

Von Michael Bouteiller

1943,
Richter am Verwaltungsgericht Minden,
Gründung IBZ Friedenshaus (Internationales Begegnungszentrum) Bielefeld,
Aufbau und Leitung Wasserschutzamt Bielefeld,
Bürgermeister a.D. Lübeck,
Rechtsanwalt bis April 2024, Autor