EU – Die Blockade des Rechtsstaatsprinzips

EU Politik: Das war wohl nichts mit der Hoffnung auf Standhaftigkeit von Kommission und Rat in der entscheidenden Frage nach der Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips in der nächsten Zeit! Der Fisch stinkt immer vom Kopfe her. Nicht wahr Frau Freifrau von der Leyen und Frau Dr.Merkel?

Das müssen die Gesellschaften in den betroffenen Ländern halt dann wohl schon selbst organisieren in Polen, Ungarn, Rumänien usw. Sollte man meinen.  Wir hier in Deutschland haben aber dann mitentschieden für die weitere Förderung des Präfaschismus in Europa. Es ist nämlich unser Steuergeld, mit dem  die präfaschistischen Regierungen in Polen, Ungarn usw. den Präfaschismus in ihren Ländern  stärken. 

Halten wir uns deshalb zuerst an die von uns in Deutschland Gewählten EU-Abgeordneten. Sie sind dem Grundgesetz verpflichtet. Deshalb müssen sie das Vordringen des internationalen und nationalen Präfaschismus verhindern ( https://bit.ly/3777xXJ ). 

Dafür steht nämlich das Rechtsstaatsprinzip. Deshalb kann und sollte man jetzt auf das EU-Parlament hoffen, auf die Webers, Barleys, Giegolds, Ernsts aus Deutschland und ihre europäischen FreundInnen. 

Bei einer Blockade der Autoritären böte sich zunächst an, den Corona-Fonds vom EU-Haushalt zu trennen: Das ist der bestehende bereits ausgearbeitete Vorschlag der 25 EU-Mitglieder. Im Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit nach  Art.43 EUV würde der Fonds dann beschlossen. Das Parlament und der Europäische Gedanke hätten wieder Strahlkraft.

Am 17.12.2020 hat das EU Parlament die Entschließung verabschiedet, die textlich den Schlussfolgerungen von Rat und Kommission diametral entgegensteht.

https://michaelbouteiller.de/archive/1550

EU-Haushalt: Und der Verlierer ist… der Rechtsstaat.Ein Kommentar von Markus Becker, Brüssel,Spiegel-online 11.12.2020: Auszug:

  1. Der Mechanismus ist, anders als zunächst angedacht, eng auf Haushaltsfragen begrenzt: Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit sollen nur noch dann geahndet werden, wenn sie die Verwendung von EU-Mitteln betreffen. Andere Verletzungen der Grundwerte, etwa die Einschränkung der Medien- und Meinungsfreiheit oder die Unterdrückung von Minderheiten, sind außen vor.
  2. Ein weiteres Problem ist die für die Auslösung notwendige Mehrheit. Nach dem ersten Vorschlag der Kommission sollten Sanktionen gegen Rechtsstaatssünder quasi automatisch erfolgen – es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsländer wäre dagegen. Jetzt ist es umgekehrt: 15 der 27 EU-Länder mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung müssen dafür sein. Beobachter gehen davon aus, dass diese Hürde nur in extremen Fällen genommen werden kann – wenn überhaupt.
  3. Der Mechanismus wird von einer Erklärung der Staats- und Regierungschefs begleitet. Sie besagt unter anderem, dass die EU-Kommission den Mechanismus erst anwenden soll, wenn der Europäische Gerichtshof über dessen Rechtmäßigkeit geurteilt hat. Das soll nach Einschätzung der Kommission ein knappes Jahr dauern. Sollte sie den Mechanismus danach in Gang setzen, würde das Verfahren weitere Monate in Anspruch nehmen.

Zwar ist die Erklärung rechtlich nicht bindend; die Kommission könnte sie ignorieren. Dass sie das tut, ist allerdings unwahrscheinlich, da Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen selbst am Entstehen der Erklärung beteiligt war. Realer ist hingegen die Gefahr, dass die Kommission künftig äußerst zurückhaltend sein wird, den Mechanismus überhaupt zu aktivieren. Das Problem daran: Kein anderer darf es.

All das bedeutet, dass der Mechanismus mindestens eineinhalb Jahre gar nicht angewandt werden könnte und in den Sternen steht, wie wirkungsvoll er anschließend sein wird.