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Geld oder Leben Teil 1: Geld

 

Geld oder Leben
1.Teil: Geld [*]

Exit-Strategie. Unter diesem Begriff wird die Frage erörtert, ob, wann und wie die Regierenden in Bund und Ländern die zur Zeit beschlossenen einschränkenden staatlichen Maßnahmen zu Covid-19 aufheben sollen.

Die Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff hat keinen Zweifel am baldigen Ausstieg aus der gegenwärtigen Covid-19 Schutzstrategie der Bundesregierung. Sie hält für diesen Fall gezielte Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für die Risikogruppen, insbesondere die Älteren BürgerInnen, für vernünftig. „Es gibt die günstigste Kombination von Vorbeugung gegen eine Überlastung des Gesundheitssystems und Vermeidung sonstiger unter anderem wirtschaftlicher existenzieller Schäden.“ (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/coronakrise-ehemalige-verfassungsrichterin-plaediert-fuer-eine-ausgangssperre-nur-fuer-aeltere/25672168.html?share=fb).

Aus zwei Gründen kommt es auf die Meinungsbildung der Verfassunsjuristen an: Erstens wird am Ende des parteipolitischen Diskurses über die Maßnahmen zu Covid-19 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage der Arrestierung einer bestimmten Menschengruppe von Staats wegen zu entscheiden haben. Zweitens wird das BVerfG keine Entscheidung im luftleeren Raum treffen. Das Gericht wird vielmehr „vernünftig“ entscheiden.

Eine juristische Entscheidung ist nach Auffassung der Zunft der Verfassungsjuristen im allgemeinen dann vernünftig, d.h.richtig , wenn die Zunft die Entscheidung für richtig oder vernünftig hält. Unter Juristen nennt man diese Art der juristischen Entscheidungs-findung das Urteilen im Sinne der herrschenden Meinung (h.M.). Diese h.M. hat als verfassungsrechtlicher Maßstab in den Ministerien bei der Entscheidungsvorbereitung erheblichen Einfluss.

Unabhängig von der Prognose auf ein verfassungsgerichtliches Entscheiden, steht die Frage, ob denn die Annahmen zutreffen, die aus Sicht der Befürworter einer Arrestierung der Risikogruppen, diese rechtfertigen würden. Deren Argument für solche Eingriffe ist recht schlicht: „Wo es der Gesundheit und Sicherheit aller nützt, sollte die Einschränkung der Grundrechte einer Teilgruppe kein Tabu sein.“ Oder noch einfacher „Not kennt in diesem Fall kein Gebot.“

Entscheidend ist danach zunächst die Einschätzung der EntscheiderInnen zur Lage des „Gesundheitssystems“ und des Standes der „in der BRD wirtschaftlich existenziellen Schäden“, also des hinzunehmenden Maßes der „bundesdeutschen Not“.

Der Ökonom Hans-Joachim Voth hat die Frage, wie lange die Volkswirtschaft der Bundesrepublik den sogenannten Lockdown durchhalten kann, so beantwortet: „ Alles hängt davon ab, wie lange der Ausnahmezustand dauert. Ich würde schätzen, zwei oder drei Monate vielleicht, aber bei sechs bin ich mir nicht mehr so sicher. Irgendwann kann der Staat nicht mehr jeder von Pleite bedrohten Firma eine Garantie geben. Das würde auch die Wirtschaftskraft der Bundesrepublik übersteigen.“ (https://www.google.com/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwicqLCMmcnoAhWMCwKHcbzBu8QFjAAegQIBhAB&url=https%3A%2F%2Fwww.spiegel.de%2Fwirtschaft%2Fcorona-pandemie-oekonom-hans-joachim-voth-wir-koennten-eine-virtuelle-pestmauer-bauen-a-acd3a316-c77a-4654-9538c30228a4462f&usg=AOvVaw3SDKkZlPnaNy5JP37Kjp-T)

Wir werden also – folgen wir Hans-Joachim Voth – spätestens im August oder September 2020 mit dieser ökonomischen „Notlage“ rechnen müssen. Warum diese dringende Lage von den Regierenden nicht schon jetzt (d.h. noch rechtzeitig) vorbeugend erörtert wird, hat seinen Grund offenbar in der Logik der politischen Verhältnisse. Eine Ausgangssperre für über 65jährige bedarf bei der Größe und Bedeutung dieser Wählergruppe (16,5 Millionen oder 21% der Gesamtbevölkerung) gezielter sozialpsychologischer Vorbereitung.

Die Bereitschaft zum freiwilligen Verzicht auf die Grundrechte, so hofft man nicht zu Unrecht, werde sich bei den SeniorInnen im Laufe der nächsten Monate über den ansteigenden politischen Handlungsdruck ergeben, gewissermaßen als Einsicht in das Unvermeidliche.

Vielleicht glaubt man auch, ein breites Lostreten der Exit-Strategie führe zur Zeit bei den Jüngeren zu unvernünftigem Verhalten und der Prozess werde dann gesellschafts-politisch nicht mehr steuerbar. Vielleicht glaubt die politische Elite aber auch an etwas völlig Anderes.

Jeder oder jedem, der gestern Abend (1.4.2020 nach der Tagesschau) Sandra Maischberger angeschaltet hat, wird die wiederholte Weigerung des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil auf die Frage der Moderatorin zu antworten, warum die Bundeskanzlerin die Erörterung der Exitstrategie heute und jetzt strikt ablehnt, aufgefallen sein.

Stephan Weil, bekannt für seine geschmeidigen sprachlichen Wendungen, wenn er eine Thematik umgehen will, beharrte ungewöhnlich penetrant und einsilbig auf dem Satz, die Frage stelle sich nicht. Es gehe jetzt darum, sich voll und ganz auf die Maßnahmen zu konzentrieren, die der Abflachung der Todesrate dienten.

Dieses penetrante Schweigen der Regierungen, lässt indes etwas anderes vermuten. Es scheint so, als bereite das Maßnahme-Kabinett, d.h. die Gesamtregierung aus Bund und Ländern (Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Bundesländer), längst den Showdown vor. Warum der Showdown allerdings als geheime Verschlusssache gehandelt wird, oder behandelt werden muss, liegt möglicherweise an der prekären (geheimen) Informationslage der Regierenden. Denn anders lässt sich nicht erklären, warum die Bundeskanzlerin befürchtet, bei einer verfrühten Erörterung der Schicksalsfrage „Geld oder Leben“, nicht mehr Herrin des dadurch ausgelösten medialen Feuerwerks zu sein.

Hinzu kommt Folgendes. Der Innenminister, der sich zur Zeit auffallend zurückhält, musste vor kurzem einen Strategiewechsel im Bundesamt für Verfassungsschutz vornehmen, von Hans-Georg Maaßen zu Thomas Haldenwang. Abgekürzt gesagt, von Rechts außen zur politischen Mitte. wiederum warnt als eine der ersten seiner bemerkenswerten strategischen Äußerungen vor der rechtsrextremistischen und gewaltaffinen Szene in der Bundesrepublik, vom Höcke-Flügel, d.h. der AfD bis zu den völkischen Reichsbürgern. Deren eine Gruppierung, wurde, was noch mit Maaßen nicht machbar gewesen wäre, wenn auch mehr als 10 Jahre zu spät, endlich gerade verboten.

Folgt man diesen Argumenten, steht uns aus Sicht der Elite ein Horrorszenario aus vier Faktoren bevor:

1. Eine nicht beherrschbare Medienlage,
2. eine gewaltbereite Szene, die in ihren Netzwerken die Machtübernahme im bevorstehenden Endkampf um um die völkische Einheit Deutschlands durchspielt,
3. eine ökonomische Lage, die aus Sicht der staatlichen und gesellschaftlichen Elite „alternativlos“ ist und
4. die Bevölkerungsgruppe der Senioren, die mit 16,5 Millionen oder 21,5% der Gesamtbevölkerung auch noch als maßgebliche Wählerschaft der GROKO vom Showdown maßgeblich betroffen sein wird.

Die beschriebene Lage wird aus Sicht der maßgeblichen und verunsicherten politökonomischen Elite nur in ihrem Sinne entscheidbar sein, wenn die ihr zur Verfügung stehenden Kräfte geeint und auf das Äußerste vorbereitet sind. Das betrifft nicht nur das Gesundheitswesen. Das bezieht die Träger der konstitutionellen Gewalt, Verwaltung, Polizei und Bundeswehr mit ein. Deshalb braucht die Vorbereitung dieser Entscheidungslage vor allem zwei Dinge Zeit und Geheimhaltung.

Beides ist indes nur zu haben, wenn im Dazwischen für hinreichende Ablenkung gesorgt ist: die scheinbare Herrschaft der Virologen über das kaputtgesparte Gesundheitssystem. Nur weil alltäglich die bedrückende Corona-Todeslage lokal, national und international die gesamte mediale Öffentlichkeit bestimmt, und nur so lange das der Fall ist, kann man in der nötigen Ruhe die Vorbereitungen treffen. Deshalb darf da nichts anderes dazwischen kommen.

Das ist der nicht unwahrscheinliche Grund für das gesammelte Corona-Schweigen. Die voraussehbare Entscheidung der politikökonomischen Elite über das Ob und Wie dürfte im Grundsatz längst gefallen sein. Es geht ums Geld und nicht ums Leben. Die dazugehörigen Maßnahmen stehen in dem Artikel „Die Grenzen des Machbaren“ (https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8231/). Sie brauchen die knappe Resource Zeit. Und die verfassungsrechtliche Einordnung ist eingangs hinreichend beschrieben.

Die Aussage des früheren Präsidenten des BVerfGs  Hans-Jürgen Papier, selbst in Kriegszeiten werden die Grundrechte nicht angetastet (https://sz.de/1.4864792) wirkt eher als Beschwörung denn als Urteil. Angesichts einer Notlage wie derjenigen in New York ist diese Ratlosigkeit verständlich, aber nutzlos (https://www.spiegel.de/politik/ausland/coronakrise-new-york-city-wird-zum-epizentrum-a-2f0391f6-386a-4d1c-bdb1-9e55633bf8ef).

Das gilt auch für den sehr differenzierten Beitrag zu einzelnen Maßnahmen nach dem IfSG von Thorsten Kingreen, dem die grundsätzliche verfassungsrechtliche Einordnung fehlt (https://verfassungsblog.de/whatever-it-takes/). Diese wird dann von Uwe Volkmann in letzter Konsequenz ganz im Sinne des Vorranges des Geldes vor dem Leben, getroffen (https://www.printfriendly.com/p/g/Y6ta8L).

[*] Der Artikel beruht auf Szenarien, die hoffentlich nicht eintreten werden. Die Orbanisierung einzelner europäischer Staaten hätte allerdings vor 30 Jahren auch niemand für möglich gehalten.

Michael Bouteiller
5.4.2020

Von Michael Bouteiller

1943,
Richter am Verwaltungsgericht Minden,
Gründung IBZ Friedenshaus (Internationales Begegnungszentrum) Bielefeld,
Aufbau und Leitung Wasserschutzamt Bielefeld,
Bürgermeister a.D. Lübeck,
Rechtsanwalt bis April 2024, Autor