Es ist zur Zeit nichts da außer Geld. So scheint es. Das ist vielleicht der kleinste gemeinsame Nenner der sogenannten Europäischen „Union“. Ich nenne sie so in Anführungszeichen, weil es eine Union, die Einstimmigkeit bei der Abstimmung über eine Änderung ihrer Verfassung fordert, in keiner Verfassung eines Staatenbundes auf der Welt gibt und geben kann.
Zu Recht. Denn Einstimmigkeit und Einheit schließen sich aus. Das Prinzip der Einstimmigkeit war aber das einzige europäische Signal, was die „großen“ Politiker meiner Generation bisher vollbrachten. Die Einstimmigkeit jeder Vertragsänderung ist festgemauert, und zwar in folgenden Bereichen:
1. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (mit Ausnahme einiger eindeutig festgelegter Fälle, in denen eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, etwa die Ernennung eines Sonderbeauftragten)
2. Bürgerrechte (Gewährung neuer Rechte für EU-Bürger)
3. EU-Mitgliedschaft Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften über indirekte Besteuerung
4. EU-Finanzen (Eigenmittel, mehrjähriger Finanzrahmen)
5. Einige Bestimmungen im Bereich Justiz und Inneres (europäischer Staatsanwalt, Familienrecht, operative polizeiliche Zusammenarbeit, usw.)
6. Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften im Bereich soziale Sicherheit und Sozialschutz .
Der 2009 in Kraft getretene (zeitlich letzte) europäische Vertrag (Lissabon) reduzierte zwar die Zahl der in der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 vorgesehenen Bereiche der Einstimmigkeit auf die oben genannten. Die EU bleibt aber politisch wegen des verbliebenen Einstimmigkeits-Erfordernis einer Vertragsänderung eine „Lame Duck“.
Deshalb liegt ihr Schicksal auch -am Ende- in den Händen u.a. der Autokraten (Ungarn, Polen, Tschechien usw.). Diese pfeifen auf den Rechtsstaat. Wer sie (außer ihrer eigenen Bevölkerung) zur Räson bringen will, dem wird (etwa) mit der Weigerung gedroht, dem Finanzpaket oder dem EU-Haushalt usw. nicht zuzustimmen. Geld heiligt offenbar jeden Zweck. Eine Änderung des Europäischen Vertragswerks ist deshalb dringend geboten. Es ist jetzt so, wie es ist, einfach zum Verzweifeln!
Gleichwohl ist der Wert der bestehenden Europäischen Ordnung, auch so, wie sie ist, unbestreitbar. Ihr nicht zu überschätzender Vorteil, den wir bei den augenblicklichen Konflikten der jetzigen EU leicht übersehen, liegt für die BürgerInnen im Netzwerk des europäischen Rechts. In der Letztentscheidungsbefugnis des EU-Gerichtshofs.
Die außerordentliche soziale Stabilität, die dieser rechtliche Rahmen den politisch so volatilen Gebilden der europäischen Nationalstaaten verleiht, bemerkt man vielleicht nicht im Alltag. Er verhindert indes, dass es zum Äußersten kommt. Ein Blick in die zurückliegende Katastrophen-Geschichte unseres Landes klärt darüber auf. Die Weimarer Verfassung kannte keinen Verfassungsgerichtshof, der die Grundrechte der BürgerInnen und die soziale und föderale Struktur des Landes geschützt hätte. Sie bot gegen den politischen Extremismus keinen Schutz. Dieses rechtsstaatliche Loch ermöglichte in den Finanzkrisen legale Gewalt, Terror, Massenmord und Krieg.
Die ungeheuren Vorzüge eines Rechtsstaates EU gegenüber einer (reinen) Demokratie lehrt uns übrigens die fast 2000 Jahre alte Geschichte des Neuen Testaments, worauf uns Hans Kelsens kluges Buch über „Wesen und Wert der Demokratie“ hinweist. Im 18.Kapitel des Evangelium Johannis wird eine Volksabstimmung geschildert: „Wollt ihr nun, dass ich Euch den König der Juden freigebe“, fragt Pilatus. Da schrien alle: „Nicht diesen, sondern Barabas“.
Das Risiko reiner Demokratie ist es, dass man in Kauf nimmt, das Wertvollste zu zerstören. Deshalb harren wir lieber aus im jetzigen Rechtsstaat Europa und hoffen auf die Wahl engagierter PolitikerInnen für ein zukünftiges Europa, das Sich bewähren kann in dem Dreieck US, Europa, China.