Nach Auffassung der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 16.3.2020 stellt der rassistische Anschlag von Hanau die Schulen vor besondere Aufgaben der Demokratiebildung.
Die KMK irrt. Die rassistischen Morde von Hanau sind keine Frage der Demokratie-Bildung. Sondern sie sind eine Frage der vernachlässigten Rechtsstaats-Bildung. Was ein fehlender Rechtsstaat bedeutet, kann man am besten am Beispiel der Weimarer Republik nachvollziehen.
Die Geschichte der Weimarer Republik dient für die Entwicklung und Umsetzung völkischer, d.h. rassistischer Ideologien – wie die Morde von Hanau – als Labor. Als Sandkasten in dem man Abläufe völkischer Strategien, um die es in Hanau geht, nachstellen kann. Also als geschichtlicher Lernort.
1. Weimar war eine Demokratie. Die erste Demokratie in der Geschichte des Deutschen Reiches. Es war eine parlamentarische Demokratie. Weimar war aber ebensowenig wie das Kaiserreich ein Rechtsstaat. Wer die Macht im Staate gewonnen hatte, mit welchen Mitteln auch immer, konnte den völkischen Massenmord von Staats wegen praktizieren.
2. Kein Gericht konnte die Aufhebung sämtlicher Grundrechte durch Verordnung des Reichspräsidenten verhindern (Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2. 1933).
3. Kein Gericht war von Rechts wegen dazu in der Lage, den zum Partei- und Staatsführer nach den Regeln der Weimarer Verfassung demokratisch gewählten Kanzler daran zu hindern, Menschen, die sich ihm widersetzten, ermorden zu lassen.
4. Kein Gericht war dazu in der Lage, die Besetzung aller Gerichte mit rassistischen Richterpersönlichkeiten zu verhindern (Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. 4.1933).
5.Kein Gericht war dazu in der Lage, die gesamte Staatsorganisation von der föderalen Struktur durch einfaches Gesetz in einen Zentralstaat zu verwandeln (Gleichschaltungsgesetze März, April 1933).
6. Kein Gericht war dazu in der Lage, den am 20.1.1942 am Wannsee in Berlin beschlossenen Holocaust zu verhindern.
Diese Volksherrschaft wurde erst am 28.September 1951 mit der Gründung des Bundesverfassungsgerichts und den im Grundgesetz vom 23. Mai 1949 für dieses Gericht vorgesehenen Rechten beendet. Mit der Einrichtung des Bundesverfassungsgerichts endete die Volksherrschaft.
Die Bundesrepublik wurde ein Rechtsstaat.
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