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Wer ist hier eigentlich ungehorsam

Rede zur Verleihung der Clara-Immerwahr-Auszeichnung 1996

1. Wer ist hier eigentlich ungehorsam?

Ich habe mich nach den Ereignissen, die die Lübecker Brandnacht des 18.Januar 1996 mit sich brachte, oft gefragt, wer hier eigentlich ungehorsam ist. Sind es diejenigen BürgerInnen, die bedingungslos für das Bleiberecht der 38 zum Teil schwerverletzten überlebenden Flüchtlinge streiten, oder die herrschenden Funktionäre, die auch dann noch auf das Gesetz verweisen, wenn die Unmenschlichkeit auf der Hand liegt? Ist es diejenige, die das Bekenntnis für eine menschliche Gesellschaft in aktuelle Tat umsetzt, oder sind es die herrschenden Funktionäre in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, die heute wie eh und je über Armut und Unmenschlichkeit hier und in Zaire, Angola, dem Libanon und den anderen Ländern lediglich reden, statt zu handeln?

Dabei fiel mir auf, daß die Argumente der sog.“Gehorsamen“ zunehmend weniger einleuchten. Und ich gebe zu, daß die „Ungehorsamen“ mir zunehmend besser gefallen: Sie scheinen mir nicht nur menschlich sympathischer, sondern auch offener, zugewandter, lebendiger und humorvoller. Und da ist noch eines, was mich beunruhigt. Wenn ich den Worten eines „Gehorsamen“ zuhöre, kommt es mir vor, als hätte ich das, was er sagt, schon zigmal gehört, als handle es sich um ein Stereotyp. Kann es denn sein, daß das, was ein „Gehorsamer“ sagt, gar nichts mit demjenigen zu tun hat, der da spricht?

Für diese Trennung von Wort und Mensch in der Rede eines „Gehorsamen“ gibt es eine einleuchtende Erklärung: die Rede hat ein anderer geschrieben. Das ist bei Funktionären oft der Fall. Aber auch dann, wenn das gesprochene Wort in freier Rede fließt, muß es nichts Eigenes enthalten. Das ist kein Wunder, weil der „Gehorsame“ nur das wiedergibt, was er sagen darf. Er repräsentiert entweder denjenigen, der ihn bezahlt, oder denjenigen, der ihn beherrscht. Er ist eben ein Funktionär.

Dürfen wir das Leben unserer Kinder aber solchen „gehorsamen“ Funktionären überlassen? In wessen Auftrag handeln eigentlich die Funktionäre? Die Funktionäre der Wirtschaft, handeln bekanntlich im Auftrag des Geldes, das sie verwalten. Handeln die „gehorsamen“ Funktionäre der Politik noch im Auftrag des Volkes? Ich werde Ihnen dazu einige Gedanken vortragen, die auch im Zusammenhang mit den Geschehnissen des 18. Januar 1996 stehen. Sie betreffen den Miß-brauch von Staat, Gesetz und der Ärmsten durch die „gehorsamen“ Funktionäre der Politik. Und sie handeln von der Ohnmacht und Macht des Volkes.

2.Vom Missbrauch des Staates

Der Staat ist die Organisation der Gesellschaft. Der große Weimarer Pädagoge und Verfassungs-lehrer Hermann Heller nannte diese Organisation der Gesellschaft eine Entscheidungs- und Wirkungseinheit, dessen einzelne Elemente die BürgerInnen selbst sind. Der demokratische Staat bedürfe deshalb des „plebiscites de tous les jours“. Diese Bürgergesellschaft, wie sie sich in den meisten hoch industrialisierten Ländern nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt hat, ist heute be-droht.

50 Jahre nach Auschwitz besteht in Deutschland kein Konsens mehr über die universale, humani-stische Substanz des Menschenwürde-Artikels, den unsere Verfassung jedweder Politik als Verpflichtung voranstellt: Behandle jeden anderen Menschen so, wie du selbst behandelt werden willst. Die folgenden neun Anmerkungen und zugehörigen Alltagsbeobachtungen belegen den Widerspruch zwischen verfassungspolitischem, humanistischem Anspruch und den Taten der Politiker. Sie bestätigen den Missbrauch des Staates durch seine Funktionäre.

1.Anmerkung: Spätestens seit dem Brandanschlag auf die Lübecker Synagoge am 25.3.94 und seit dem Brand in der Hafenstraße am 18.1.96, in dem 10 Flüchtlinge starben und 38 zum Teil schwer verletzt wurden, sollte jeder wissen, was Rassismus als Ausgrenzung von Bürgern und Bür-gerinnen einer Stadt bedeutet und daß, was die Flüchtlinge angeht, von Gesetzes wegen Rassismus praktiziert wird (Gleichheit vor dem Gesetz, Art. 3 Abs.3 Grundgesetz).

Alltagsbeobachtung: Neulich entnahm ich der Zeitung, daß die stets durch das Bonner Innenministerium geduldete Praxis des Landes Hamburg, nämlich Kinder von Asylbewerbern auf Klassenfahrten auch ins Ausland mitreisen und ihnen dafür begrenzt geltende Papiere auszustellen, nunmehr von Bonn nicht mehr geduldet wird. Diese Jugendlichen bleiben künftig zuhause.Wenn man ihren jetzigen, unsicheren Aufenthaltsort denn als ein Zuhause ansehen kann.

2.Anmerkung: Wir wissen: International leben von rd. 6 Mrd. Menschen etwa 4 Mrd. in Armut. Eine Milliarde davon in absoluter Armut. In jeder Sekunde sterben weltweit 50 Kinder, davon weit mehr als 50% weiblichen Geschlechts. Deutschland zahlt statt der versprochenen 0,7% des Bruttosozialproduktes an Entwicklungshilfe nur noch 0, 28%. Der Grund der Armut, sagt der amerikanische Politiker Murray, sind die Armen selbst (Unveräußerlichkeit der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt, Art.1 Abs. 2 Grundgesetz).

Alltagsbeobachtung: Als Kind verbot mir meine Mutter mit den Kindern des sog. Oberdorfes zu spielen, denn dort wohnten die Armen. Die Armen seien selbst schuld an ihrer Armut. Deshalb gehörte sich der Umgang nicht.

3.Anmerkung: Wir wissen: In Deutschland, Europa und den USA steht wachsender Reichtum von rd. 25% der Einwohner gegen wachsende Armut von rd. 75%. Das Vermögen von 358 bekannten Dollarmilliardären übersteigt das jährliche Gesamteinkommen von fast der Hälfte der Menschheit, d.h. von rd. drei Mrd. Menschen (Sozialstaatsgebot, Art. 20 Abs.1 Grundgesetz).

Alltagsbeobachtung: Vor wenigen Tagen berichteten die Zeitungen von einem Ereignis voll „Solidarität und Mildtätigkeit“: Ca. 1000 Amerikaner waren zu einem Essen mit Präsident Clinton erschienen, hatten für dieses Essen ca. 20.000 DM pro Person gezahlt, um so seinen Wahlkampf auch finanziell zu unterstützen.

4.Anmerkung: Wir stellen fest: Seit 1975 hat sich das Bruttosozialprodukt in den Ländern Europas verdoppelt. Davon profitieren aber nur 25% der EuropäerInnen. Das reale Einkommen des Rests ist auf dem Stande von 1975. Die Rechtfertigung des Staates besteht jedoch nicht in der Entwicklung der Marktwirtschaft, sondern darin, das Volksvermögen gerecht zu verteilen. Diese Aufgabe wird seit 20 Jahren nicht mehr wahrgenommen (Sozialstaatsgebot, Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz).

Alltagsbeobachtung:Während sich Menschen darum Sorgen machen müssen, daß nun auch schon Aldi zu teuer ist, und man auf Lidl umsteigen muß, ist der Absatz von Luxusgütern in unserem Land steigend. Allein Kosmetika versprechen einen Umsatz von jährlich ca. 25,5 Mrd. DM.

5. Anmerkung: Wir stellen fest: Die Herrschenden arbeiten zur Zeit am Abbau sozialer Siche-rungssysteme. 10% der Bürger in den industrialisierten Ländern, allen voran die Vereinigten Staaten, werden zur „Underclass“ gestempelt. Sie werden als für den Produktionsprozess „überflüssig“ ausgegrenzt (Schutz der Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz; Sozialstaatsgebot, Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz).

Alltagsbeobachtung: Kohls Freizeitpark ist Realität. Der Sozialhilfesatz liegt z.Zt. bei DM 531.- pro Erwachsenem. Eine Tageskarte für den Hansa-Park in Sierksdorf kostet in diesem Jahr für einen Erwachsenen DM 22.-.

6. Anmerkung: Wir wissen: Weltweit sind rd. 820 Mio, europaweit 20 Mio., in der Bundesrepublik rd. 6 Mio., in Lübeck seit 20 Jahren zwischen 11.000 und 14.000, d.h. 9 bis 11% arbeitslos, ohne daß die Hoffnung auf Änderung dieser Verhältnisse bestünde (Art. 20 Abs.1 Grundgesetz).

Alltagsbeobachtung: Die Chance auf einen 6er im Lotto liegt bei 1:14 Mio. Die Chance auf einen Arbeitsplatz ist noch geringfügig besser.

7. Anmerkung: Wir nehmen es hin, da§ die Herrschaft der Finanzaristokratie mit täglich rund ein bis zwei Billionen Dollar weltweit verschobenem Kapital auf die städtischen sozialen und damit demokratischen Infrastrukturen durchschlägt. Das nationale und internationale Finanzkapital unterliegt keiner nationalen oder internationalen Kontrolle. Die Bankengewinne boomen, die Arbeitslosigkeit auch. Auf den deutschen Bankkonten liegt reines Geldkapital von rd. zwei Billionen DM (Eigentum verpflichtet, Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz).

Alltagsbeobachtung: Die Einführung der Ganztagsschule würde einen Bruchteil kosten. Aber den unerwünschten Nebeneffekt bringen, daß dann hunderttausende von Frauen nicht nur arbeiten wollten, sondern auch arbeiten könnten.

8. Anmerkung: Wir wissen: An die Stelle der Herrschaft des Volkes tritt zunehmend die Herrschaft der Wenigen: rd. 20% der Bevölkerung bestimmen bei 60% durchschnittlicher Wahlbeteiligung über die Regierung in Kommune und Staat (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz). Ein Blick auf die Kommunalwahlen in Niedersachsen bestätigt diesen Befund.

Alltagsbeobachtung: Für Lübeck bedeutet dies: ca. 42.500 Menschen entscheiden jede Kommunalwahl oder auch die erste Direktwahl einer BürgermeisterIn im Jahr 1999. Die Kandidaten wären gut beraten, eine Klientel entsprechender Größenordnung zu wählen. Das könnten sein: Alle Sportvereinsmitglieder, alle an der Sanierung der Stadt Lübeck Interessierten, alle alten Menschen in dieser Stadt, alle Wähler zwischen 16 und 35 usw. Eine einseitige Interessen-verfolgung, sofern sie mit den Anzeigenkunden der örtlichen Tageszeitung identisch ist, würde in jedem Fall belohnt. Obdachlose, Arbeitslose, Flüchtlinge und Kranke sind da keine erfolgversprechende Klientel.

9. Anmerkung: Wir sehen: An die Stelle des Prinzips der Subsidiarität und damit des Prinzip der kommunalen Demokratie tritt zunehmend die Zentralisierung der Macht in den staatlichen und internationalen Bürokratien (Demokratieprinzip, Art. 20 Abs.1 Grundgesetz).

Alltagsbeobachtung: Das Ostseeheilbad Heiligendamm wurde vor wenigen Tagen zur Gänze verkauft. Dies ist nur logisch, wenn die Aushöhlung der unteren Demokratieebene immer offensichtlicher wird. Wann bekommen wir die Lübeck- GmbH &Co. KG ?

3. Vom Missbrauch des Gesetzes

In den 60er Jahren ist der Satz geprägt worden: global denken und lokal handeln. Er ist gerade wieder in aller Munde. Heute verfolgen wir täglich über die Tagesschau in unseren Wohnzimmern die Schrecknisse der weltweiten Politik. Wir wissen alles. Der englische Historiker Eric Hobs-bawm nennt die augenblickliche Form dieser herrschenden Politik im weltweiten Maßstab denn auch schlicht Barbarei. Wir kennen auch die lokalen Ansätze der Barbarei.

Wir wissen, daß es nicht nur um Barbarei im klassischen, im todbringenden Sinn geht, sondern um soziale Barbarei, wenn z.B nicht dafür gesorgt wird, daß Jugendliche einen Ausbildungsplatz und später einen Arbeitsplatz erhalten. Warum wehren wir uns nicht? Warum halten wir still?

Ein Grund liegt wahrscheinlich im schwindenden Vertrauen auf Demokratie und Gesetz. Das ist begründet, denn das demokratische Gesetz wird mißbraucht. Das demokratische Gesetz dient nicht mehr der Verhinderung der sozialen Barbarei, sondern zunehmend der Sicherung der Macht der modernen Barbaren bzw. der „Gehorsamen“. Deshalb beklagen die Sensiblen unter uns, daß sich die soziale Komponente aus dem Gemeinschaftsleben mehr und mehr verflüchtigt.

Der „Gehorsamen“ Gesetzestechnik ist bloße Machttechnik: Die „Gehorsamen“ achten z.B. streng darauf, daß es etwa Menschlichkeit nur im Rahmen der Gesetze gibt. Sie fordern u.a. dazu auf, daß derjenige, der bei seiner Berufsausübung die gesetzlich erlaubte Menschlichkeit überschreitet, von selbst zurücktritt. Wer nicht zurücktritt oder sich in anderer Weise entfernt, wird von den Vorgesetzten in Wirtschaft und Staat entfernt. Die Entfernung aus dem Dienst von Wirtschaft und Staat erfolgt gemäß den dafür geltenden Gesetzten.

Hat der Betreffende vielleicht nicht erkannt, daß sein Tun unerlaubt ist, oder befand er sich in einer persönlichen Ausnahmelage, so wird er dann aus dem Dienst entfernt, wenn die Gefahr besteht, daß er wieder so handeln könnte. Ob das der Fall ist, entscheiden die Vorgesetzten.

Die Vorgesetzten in Staat und Wirtschaft selbst handeln indes fraglos im Rahmen der erlaubten Menschlichkeit. Ist eine Menschlichkeit geboten, aber nach den geltenden Gesetzen nicht erlaubt, so kommen die Vorgesetzten ohne schuldhaftes Zögern überein, daß das Gesetz die gebotene Mitmenschlichkeit ausnahmsweise doch erlaubt. Von einer Entfernung aus dem Dienst oder einer anderen Weise der Entfernung wird in diesem Falle abgesehen.

Steht der Gesetzgebungsprozess zeitgerecht zur Verfügung und besteht das Allgemeininteresse im Sinne der Funktionäre, wie etwa zur Erhöhung der Diäten, so geschieht die Gesetzes- und Verfassungsänderung über Nacht. Steht der Gesetzgebungsprozess nicht zeitgerecht zur Verfügung oder liegt er nicht in der Hand der national Herrschenden, so wird gerne von einer anderen Möglichkeit Gebrauch gemacht, um den durch geschaffene Fakten eingetretene Rechtsbruch zu legitimieren. Es ist der Missbrauch der Gerichte. Man schafft, wie etwa neulich der Ministerpräsident Sachsens, kalt berechnend, erst einmal Fakten. Entgegen der klaren Rechtslage des Europäischen Vertragsrechts behauptet man daraufhin mittels gedungener Juristen, die Lage sei unklar. Dann wird mit Klage gedroht. Man tut dabei so, als sei man im Recht. Zur Schadensabwendung für ihr gemeinsames Ansehen kommen die Mächtigen schnell überein, zu verhandeln. Am Ende steht die Änderung des Rechts. Weil es die Macht so will.

Ähnlich verhält es sich dann, wenn z.B. im atomrechtlichen Verfahren aus politischer Opportunität, entgegen der klaren Rechtslage, mit offensichtlich parteipolitischen Argumenten eine bun-desrechtliche Weisung negiert und zur weiteren Verzögerung die Entscheidung des Gerichts in Anspruch genommen wird. Quod licet jovi, non licet bovi (Was dem Jupiter recht ist, geziemt noch lange nicht| dem Ochsen), pflegten meine Eltern in Fällen offenbarer Ungleich-behandlung ihre Kinder zu beruhigen. In meiner Familie ging es dabei allerdings nur um die Frage, ob meinem Vater immer die besten Stücke der Weihnachtsgans zustehen sollten.

Ein anderes Beispiel, das die breite Palette des perversen Umgangs der „Gehorsamen“ mit gesetzlichen Machttechniken erläutert, sind die unsäglichen Aktionen der Bayerischen Staatsregierung im Zusammenhang mit der Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungs- gerichts. Sie erinnern an die Schilderungen in dem wunderbaren Buch von Lion Feuchtwanger, „Erfolg“. Die Handlung spielt im Freistaat, im München der späten Weimarer Zeit. Sie beschreibt das Aktionsprogramm der damaligen politischen Klasse, das sich im Ergebnis kaum von dem heutigen Szenario unterscheidet. Das traurige Fazit: Die Gesetze sind nicht mehr für die Menschen da, sondern die Menschen müssen für die Gesetze herhalten.

4. Vom Missbrauch der Ärmsten

Schon als ich 1988 mein Amt antrat, war ich durch meine bisherige gesellschaftspolitische Akti-vität zutiefst davon überzeugt worden, daß die Behandlung der Fremden und Armen Maßstab für die Zukunftsfähigkeit einer Stadt ist. Ein Bürgermeister, der diesen Namen verdient, der darauf Wert legt, daß die Betonung auf Bürger und nicht auf Meister liegt, der muß sich deshalb der Ar-beitslosen, der Armen, der Obdachlosen und der Flüchtlinge in seiner Stadt annehmen. Daß ich, als quasi erste Amtshandlung in Lübeck, einen Obdachlosen zum Essen eingeladen habe, und da-mit sofort als „Ungehorsamer“ entlarvt war, ist weder Zufall noch Plan gewesen.

Ich empfinde es aber auch heute noch als einen glücklichen Start. Denn, um es zu wiederholen, wir haben auch und gerade die Ärmsten so zu behandeln, wie wir selbst behandelt werden möch-ten. Und wir selbst möchten nicht behandelt werden wie Objekte behördlicher Verfahren oder durchlaufende Posten. Art. 1 des Grundgesetzes, die Verpflichtung zur Achtung der Menschen-würde, ist ein guter Maßstab, ein noch besserer ist unser Herz und die tätige Menschlichkeit. An diesem Maßstab gemessen, ist die Behandlung der Ärmsten der Armen, nämlich der Flüchtlinge in und durch unser Land ein weiteres Beispiel der modernen Barbarei.

Es gilt die Regel, daß Staaten sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen haben. Jeder Staat darf deshalb im Prinzip seine Leute abschlachten oder abschlachten lassen, wie er es für richtig hält. So geschieht es zur Zeit in vielen Ländern. So geschah es bis vor kurzem z.B. in Tschetschenien, oder in den, dank des früheren deutschen Außenministers anerkannten Teilrepubliken des früheren Jugoslawien. Das staatlich befohlene Abschlachten ist zwar völkerrechtswidrig, bleibt aber folgenlos, solange die herrschenden „Gehorsamen“ sich einig sind, daß Menschenrechte nicht durch eine Weltorganisation, die diesen Namen verdient, durchgesetzt werden sollen.

Nur das Asylrecht stellt eine Ausnahme von der Regel der Nichteinmischung dar. Es soll die AusländerIn vor dem verbrecherischen Zugriff „ihres“ Staates schützen. Deshalb ist es eine hochrangige Regierungspflicht, auf die Verfolgungsbedingungen anderer Länder zu sehen und die Außenpolitik entsprechend auszurichten. Flüchtlingsorientierung der Außenpolitik eines Landes ist deshalb das „Gewissen“ der staatlichen Außenpolitik, ihre Nagelprobe, und weniger ein bloßer Fall für die Gerichte.

So sehen es aber unsere Außenminister und Regierungschefs nicht, sonst würden sie den ausländischen Mördern im Regierungsamt nicht lächelnd die Hände reichen, wenn diese Geste Geld oder Aufmerksamkeit der Medien zu bringen scheint. So ist z.B. der Mörder Mobutu aus Zaire ein gern gesehener Gast, auch in Deutschland. Gleiches gilt für eine Vielzahl der mordenden „Männer-freunde“ aus Politik und Zeitgeschichte.

Für einen „richtigen“ Weltpolitiker ist moralisches Handeln natürlich besonders ungeeignet. Das gilt vor allem für den Musterschüler Deutschland, nachdem unser Land endlich wieder in seine angestammte Weltmachtrolle eingetreten ist. Als „global player“ in Politik und Wirtschaft ist in beiden Feldern nicht Moral gefragt, sondern Realpolitik.

Das vorausgeschickt, ist es kein Wunder, daß 1993 mit einer großen schwarz-roten Koaltion das Asylrecht praktisch und ersatzlos abgeschafft worden ist. Alle „guten“ Deutschen atmeten auf. Die Zeit war ja überreif. Erinnern wir uns: Die Ereignisse von 1989 lagen kaum vier Jahre zurück. Die nationale Einigung Deutschlands verlangte endlich eine klare Richtungsentscheidung. War doch die liberale Welt-„Markt“-Ideologie endlich allgemein an die Stelle des Ost-West-Gegensatzes getreten. Nun mußte an die Stelle der Konkurrenz um die beste aller Welten im moralischen Sinn, nur noch die Konkurrenz um die nackte Vormacht im ökonomischen Sinne treten. Geld durfte nicht (mehr) stinken. So geschah es.

Deutschland liegt bekanntlich im Herzen Europas. Es ist ausschließlich umgeben von sog. Drittländern, wie z.B. Österreich, Frankreich, Schweiz, Dänemark usw. Wer aber über ein solches sog. sicheres Drittland als Flüchtling nach Deutschland einreist, dem wird Asyl nach dem neu geschaffenen Gesetz versagt. Durch das „Gesetz zur Ausgestaltung des Asylrechts“, mußte man dann nur noch die Asylbewerber als Menschen zweiter Klasse einstufen, um den Abschreckungswert des Deutschen Modells zu erhöhen. Auch das geschah. Die Flüchtlinge wohnen in unseren Städten isoliert und ohne die Chance zur Integration.

Integration ist auch nicht mehr gewollt. Ihr Aufenthalt geschieht von Gesetzes wegen in Massen-unterkünften, „Sammelunterkünfte“ genannt. Wie dem deutschen Schäferhund steht auch ihnen pro Person ca. 6 qm Wohnfläche zu. Ihre Versorgung wird in der Regel auf Sachleistungen reduziert. Sie sind in den ersten Monaten einem perfekten bürokratischen Apparat überhändigt. In einem komplizierten, für einen Laien kafkaesken Prozeß, werden sie argumentativ selektiert. Gnadenlos. Oder doch nicht? Neulich bot der bayerische CSU-Innenminister Beckstein den Kirchen an, sie könnten ein Kontingent von Flüchtlingen haben, auf ihre Kosten selbstverständlich! Ist das nicht großherzig?

Das BVerfG hat in seinem Urteil v.14.5.1996 mit der Mehrheit des zweiten Senats in vorauseilender Staatsräson dann auch noch die dritte Säule, die Regelung über die sogenannten „sicheren Herkunftsländer“, abgenickt. Wer allerdings die Dissenting Opinion (abweichende Meinung) von Böckenförde und Limbach liest, erkennt unschwer, daß diese bewußte Abdankung des höchsten deutschen Gerichts gestandenen Richtern erhebliche Schmerzen bereitet hat. Denn danach wird abgesegnet, daß der Flüchtling auch dann in sein „sicheres“ Herkunftsland abgeschoben werden kann, wenn dort im Einzelfall der sichere Tod droht. Die „Gehorsamen“ schert es nicht. Sie haben zwar das tödliche Urteil gesprochen. Die Exekution erfolgt jedoch weit weg ohne Fernsehen, hinter dem Vorhang des Auslands. Nachdem all dies Rechtens und vom höchsten deutschen Gericht abgesegnet ist, kann uns wirklich kein Staat mehr wegen unserer Asylpolitik gram sein.

Ich forderte angesichts der Lübecker Brandkatastrophe die Rücknahme dieser unmenschlichen Regelungen, und zwar zunächst die sofortige Anerkennung der sog. Altfälle. D.h. das Bleiberecht für all jene, die über Jahre schon in unseren Städten leben, deren Kinder in unseren Schulen ihre FreundInnen gefunden haben, deren Eltern gute Nachbarn sind. Bei den in meiner Stadt wohnenden ca 500 Flüchtlingen, handelt es sich weitaus überwiegend um solche sog.“Altfälle“, die mit ihren Familien 3 bis 10 Jahre in Lübeck wohnen. Meine Forderung ging dahin, dieser Gruppe ein Bleiberecht einzuräumen.

Am 18.4.1996 haben die Innenminister durch gemeinsamen Erlaß eine „Altfallregelung“ geschaffen. Sie ist das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht. Das Vorgehen ist ein weiterer Beweis für die Machttechnik der herrschenden „Gehorsamen“: Wenn diese sich einig sind, dann genügt nach wie vor ein Machtspruch, um über das Schicksal der abzuschiebenden Fremden zu entscheiden. So ist es geschehen. Die Fremden waren offenbar eines ordentlichen Gesetzes nicht wert. Nur ca. 0,5 % der Altfälle finden nach dem neuen Erlaß vielleicht Gnade. Ca. 320.000 sog. Altfälle leben in Deutschland.

Bei dieser im Vergleich zu 82 Mio. EinwohnerInnen Deutschlands kleinen Zahl ist es augen-scheinlich keine Frage des politischen Könnens. Es ist ausschließlich eine Frage des politischen Wollens. Nun gibt es aber gute Gründe, warum derartige Themen in Deutschland zur Zeit keine Resonanz finden sollen und warum diejenigen, die sich mit ihrer ganzen Person für Flüchtlinge in Deutschland einsetzen, als unerwünschte Personen ausgegrenzt werden.

5. Von der Macht und Ohnmacht des Volkes

Das Gesetz – so lernen wir in der Staatsbürgerkunde – transformiert den Willen des Volkes in konstitutionelle Gewalt. Wer oder was aber ist das Volk? Das Volk sind die Bürgerinnen und Bürger. Das Volk sind nicht die gewählten Funktionäre. Diese tun zwar so, als würden sie das Volk vertreten, haben aber unter der Hand längst ihre eigenen – vor allem machterhaltenden – Maßstäbe entwickelt.Anstelle der auf soziale und ökologische Alltagspflichten gegründeten Bürgergesellschaft der Gegenwart und Zukunft arbeiten die „Gehorsamen“ Tag für Tag auf unsere Kosten an dem Rückbau zur Bürgerlichen Gesellschaft des 19. Jahrhunderts.

Die Bürgerliche Gesellschaft, wie sie Lorenz von Stein, Hegel und Marx im vorigen Jahrhundert beschrieben haben, ist aber Klassengesellschaft. Klassengesellschaften werden über den Polizeistaat abgesichert. Das genau ist indes, folgen wir den neuesten Thesen des Verteidigers des Liberalismus, Ralf Dahrendorf, die Zukunft unserer Demokratien, wenn dort die Markttheologie weiter regiert. Und wenn wir uns nicht gegen dieses Regime der „Gehorsamen“ wenden, und zwar mit aller Macht, dann verantworten wir ihn mit, den beschriebenen Weg zurück in die Klassen-gesellschaft des 19. Jahrhunderts. Warum halten aber viele von uns noch still, habe ich eingangs gefragt. Warum lassen wir uns so einfach entmachten?

Am Anfang der Entmachtung des Volkes steht die Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger. Am Ende verwandeln wir uns in ein Volk der gehorsamen Barbaren. Wie verläuft dieser Prozeß der Entfremdung? Rassismus ist dafür ein gutes bis schlechtes Beispiel. Rassismus ist die zum Äußer-sten getriebene Form der Entfremdung zwischen Menschen. Rassismus führt dazu, daß im Ergeb-nis der Andere als gleich zu behandelnder Mensch wegdefiniert wird, mit der Folge, daß unsere moralischen Hemmungen beseitigt werden. Es wird Willkür möglich bis hin zur Tötung. Die für eine humane Gesellschaft grundlegende Regel, „Behandle jeden Menschen so, wie du selbst be-handelt werden willst“, gilt nicht mehr.

Am Morgen des 18. April 1996 durfte ich im Rathaus mit einer deutsch-italienischen Klasse von 16 bis 18jährigen SchülerInnen des Gymnasiums aus Altona und des Liceo Leonardo da Vinci aus Trient diskutieren. Die Jugendlichen waren gekommen, um mir aus Anlass der Brandkatastrophe Fragen zu stellen nach Rassismus, Faschismus und der Umsetzung des Asylrechts in Lübeck. Nach kurzer Zeit unterhielten wir uns darüber, wie Rassismus entstehen kann.

Wir haben sehr schnell gemeinsam entwickelt, daß Rassismus mit der bloß passiven Nichtachtung des Anderen z.B. dort beginnt, wo Eltern und Kinder, Lehrer und SchüerInnen, Vorgesetzte und MitarbeiterInnen aneinander vorbeireden, sich untereinander nicht ernst nehmen und sich nicht mehr aufeinander beziehen.

Dazu fanden wir in der Diskussion gute Beispiele, die diesen Entfremdungsprozess erläutern. Er beginnt mit der Nichtachtung der Bedürfnisse des Kindes. Kommt z.B. ein Kind zu seiner Mutter und zeigt ihr voll Stolz den kleinen Finger, den es rot angemalt hat, und zeigt die Mutter als Reaktion darauf die eigenen, gerade angemalten roten Fingernägel, so bezieht sich die Mutter auf sich selbst und nur scheinbar auf das Kind. Das Kind läuft mit seinen Bedürfnissen gegen eine Wand.

Im Alltag Erwachsener setzt sich dieses Erlebnis fort. So folgt auf die Mitteilung eines Kollegen über ein Geschehen, das er gerade erlebt hat, oft die Reaktion ,“das ist mir ebenso ergangen“. Man ist halt bei sich selbst geblieben. Du erlebst in der Geschichte des anderen nur deine, aufgrund der Erzählung wiederbelebte, eigene Geschichte. Diese Szene führt zu den Schreckensvisionen eines Altersheimes, in dem die Vereinsamten, nebeneinander sitzend, ihre jeweils eigenen Geschichten erzählen, ohne daß einer zuhört.

Die Verwechselung des Anderen mit sich selbst ist auch Gegenstand des zweiten Beispiels. Nur da§ in diesem Fall die eigene Befindlichkeit in den anderen hineinprojiziert wird. Wie angenehm ist es, morgens neben seiner PartnerIn aufzuwachen, sie schlafen zu sehen und dabei zu denken,“wie schön sie ist, ich liebe sie“. Jeder kennt aber auch das andere Erlebnis, nämlich aufzuwachen, seine PartnerIn anzusehen, und zu denken, wie ist sie doch häßlich. In beiden Fällen hat sich nicht die PartnerIn geändert, sondern das eigene Empfinden. Wir projezieren unsere Gefühle in der Regel auf den Anderen. Und als Steigerung empfinden wir in Folge dessen Haß und Liebe als Reaktion auf ein Sosein des Anderen, das wir selbst erst erfunden haben, und was deshalb nichts mit dem anderen zu tun hat, nur mit uns selbst.

Das dritte Beispiel verdeutlicht diesen Sachverhalt auf der Ebene der Über- und Unterordnung. Stellen wir uns vor, der Chef kommt morgens ins Büro. Er hat nicht gut geschlafen. Deshalb grüßt er unwirsch. Die Sekretärin denkt, „Was habe ich ihm getan?“ und fühlt sich schuldig. Seinen Chefs gegenüber sieht man sich in der Regel zunächst selbst als die Ursache negativen Verhaltens. Nicht anders geschieht, wenn wir im Auto fahren und einen Schutzmann sehen. Wir fühlen uns dann schnell ertappt, bremsen und schauen auf den Tacho. In beiden Fällen hat die Reaktion, das Schuldigfühlen, nichts mit dem Anderen zu tun, sondern mit unserer eigenen Disposition.

Im Rathaus haben wir an diesem Morgen versucht, uns mit den Folgen solch wechselseitiger Nichtachtung auf den öffentlichen Raum auseinanderzusetzen. Die Schulklasse ist ja ein solch öffentlicher Raum. Handelt die LehrerIn unabhängig von den SchülerInnen und verliert den Kontakt, so schalten die SchülerInnen ab. Statt sich aktiv den Klassenraum anzueignen, wenn erforderlich, darum zu kämpfen und standzuhalten, flüchten die Kinder aus dem Schulraum leicht in einen zweiten, „inneren Raum“, der die LehrerIn, d.h. die Repräsentantin des öffentlichen Rau-mes, ausschließt. So bildet sich ein öffentlicher Raum „Schule“, ohne innere Teilhabe der Nutzer-Innen und ein „innerer“ privater Raum ohne öffentliche Wirkung.

Wir haben miteinander an weiteren Beispielen entwickelt, wie diese so verlaufenden Rollenmuster später in der Lehre und im Beruf fortwirken. Es entstehen Anpasser und Mitläufer. Wenn das Kind nicht gelernt hat, seine Person gegenüber formalen Autoritäten (z.B.Eltern, Lehrer) ohne Gefahr zu entwickeln, festzustellen, was es im Rollenkonflikt erreichen kann, sich seiner eigenen Gefühle sicher zu werden, wagt es sich später auch nicht hervor, setzt es dem anderen keine Grenzen, wird selbst unfrei.

Am Ende steht der Untertan in Beruf, Gesellschaft und Staat und nicht die freie BürgerIn. Der Untertan lebt in Furcht vor seinem Herrn. Nur wenn er gehorsam ist, meint er, wird man ihn nicht fallenlassen, wird er nicht vom sozialen Abstieg betroffen werden. Er ist das willige Werkzeug der „gehorsamen“ Funktionäre der Macht. Auf diesen subtilen inneren Mechanismus gründet sich schleichend die Diktatur des Geldes unter dem Mantel der Demokratie.

Freiheit ist demgegenüber nichts anderes als das Geltenlassen des Anderen aus freien Stücken. D.h. dem Anderen Raum zu geben, sich selbst zu entwickeln und in eigener Verantwortung zu entscheiden, was richtig und was falsch ist. Wie kann ich den Anderen aber aus freien Stücken gelten lassen, wenn ich nicht selbst mit und an Anderen erfahren habe, wo meine Stärken und Schwächen liegen und wer ich bin. Wie kann ich mich aber ohne Schaden „zurücknehmen“ und dem Anderen dadurch eine Chance lassen, wenn ich nicht an mir selbst erfahren habe, wie meine Wirkung ist?

Freiheit ist immer nur als öffentliche Freiheit gewährleistet. Es gibt keine private Freiheit bei gleichzeitiger öffentlicher Unfreiheit. Wenn das Öffentliche allerdings belanglos wird, tritt das Private an seine Stelle. Dann entsolidarisiert sich die Gesellschaft. Für diesen Prozeß der Entsoli-darisierung tragen zunächst die Erwachsenen Verantwortung. In ihrer Rolle als Eltern, Lehrer oder Vorgesetzten repräsentieren sie für Kinder und Jugendliche das Öffentliche. Öffentliches und Privates sind am Beginn in der Eltern-Kind Beziehung miteinander verwoben. Wo in der Privat-heit der Familie jedoch Unfreiheit herrscht, sind die ersten Ursachen gelegt für die Entfremdung.

Rassismus ist die Unfreiheit schlechthin, denn sie läßt den anderen nicht gelten, und zwar aus scheinbar objektiven Gründen, seien es der Glaube, die Rasse, Ethnie, Hautfarbe, politische Zugehörigkeit, Klassenzugehörigkeit, Kastenzugehörigkeit usw. Das Etikett ist im Ergebnis beliebig. Die persönliche Unfreiheit, wie sie schon bei Kindern millionenfach erzeugt wird, wandelt sich dann in öffentliche Unfreiheit. Sie verkehrt die potentiell vorhandene Macht des Volkes in Ohnmacht und sichert die Macht der wenigen, der „gehorsamen“ Funktionäre.

6. Wer ist nun am Ende ungehorsam?

„Ungehorsam“ sind nach der Definition der „Gehorsamen“ all diejenigen, die es sich erlauben, ihnen zu widersprechen, sie zu kritisieren, die zwar nicht die Gesetzbücher unter dem Arm, aber dafür Art.1 des Grundgesetz im Herzen tragen und danach auch noch handeln. „Ungehorsam“ sind diejenigen, die immer noch glauben, daß Gesetze für die Menschen da sind und nicht umgekehrt. Es sind diejenigen, die glauben, wo dies nicht der Fall ist, daß entweder das Gesetz nicht richtig ist oder seine Auslegung. Warum aber reagieren die „Gehorsamen“ so gesetzbücherempfindlich, so drastisch auf die „Ungehorsamen“? Eigentlich haben sie doch wenig zu befürchten, da die Macht in ihren Händen liegt. Mindestens zwei Gründe gibt es:

Erstens: Die „Gehorsamen“ wissen Folgendes: Die Generation der heute 19-24jährigen hofft vielleicht noch darauf, Teil der Markttheologie zu werden. Schon die 13-18jährigen wissen längst, daß sie nicht mehr Teil haben können und suchen deshalb nach anderen Werten. Sie haben sie auch bereits gefunden. Sie kümmern sich wieder um den oder die Nächste, egal welche Farbe ihre oder seine Haut haben mag. Sie haben die Chance zur Überwindung der Entfremdung erkannt. Dies ist die positive Nachricht.

über kurz oder lang wird also der Slogan „Geld ist zwar alles, aber Du wirst es nicht mehr kriegen“ in seinem ernsten Kern erkannt und, zum Schrecken der „Gehorsamen“, auch befolgt werden. Es werden zwangsläufig und bewußt andere Werte gewählt. Die alten, die richtigen, die „ungehorsamen“. Die Uhr tickt also gegen sie, die „Gehorsamen“. Daran sind sie selbst Schuld durch ihre Politik der verwüsteten Zukunft. Die noch „Besten“ unter ihnen wissen dies auch.

Zweitens: Auch unter den „Gehorsamen“ ist noch nicht allen der Blick verstellt. Sie fühlen ihre Unzulänglichkeit, sie möchten im Innersten das tun, was die „Ungehorsamen“ tun. Es ist ihnen unerträglich, den Spiegel vorgehalten zu bekommen. Dies führt zu ihrer Feindschaft. Sie fühlen sich verkannt. Und sie sind erkannt. Sie fragen sich: „Warum tut jemand ungeniert etwas, was ich auch gerne täte, mich aber nicht traue? Warum kann ich nicht auch das Kreuz gerade machen?“ Sie erkennen ihre eigene Angst und ihren eigenen Wunsch. Sie nehmen übel, daß sie nicht dazu-gehören. Und würden doch niemals ausgegrenzt, wenn sie es täten.

Ich bin weit entfernt davon, die Menschen in gut und böse einzuteilen. Ich will nur ermutigen, wo ich selbst Ermutigung brauche. Es ist nicht mehr notwendig zu sagen, wer die Gehorsamen und die Ungehorsamen sind. Jeder und Jede weiß es. Ich bedanke mich dafür, daß man mich für einen hält, der weiß, wo er hingehört. Ich bitte um Verständnis für alle Kämpfe, die noch ausstehen, mit ungewissem Ausgang, und fühle mich stark mit allen, die nun wissen, daß sie die Gehorsamen sind.

Ich wünsche Ihnen, die Sie diese Auszeichnung vergeben, daß Ihre richtige Entscheidung, den Preis nach einer Frau zu benennen, möglichst bald damit gekrönt wird, den Preis auch einer Frau zu geben. Denn es gibt sie. Und bei aller Hochachtung vor der Namensgeberin dieser Auszeichnung sage ich: „Bringt Euch nicht um, kämpft weiter. Wir brauchen Euch. Es lohnt, „gehorsam“ zu sein“.

Ich bedanke mich für die Ehre dieser Auszeichnung, die ich nur annehme, weil ich sie teile mit allen nun erkannten „Gehorsamen“. Ich freue mich über die Auszeichnung für alle „Gehorsamen“ in Lübeck und weiß, viele von ihnen sitzen jetzt hier und diese Auszeichnung ist eine Auszeichnung für uns alle und für eine Stadt, die die Möglichkeit in sich trägt, im nun erkannten Sinne mehrheitlich eine „gehorsame“ Stadt zu sein.

29.September 1996

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