Der verfassungswidrige  Wortgebrauch des  Begriffes »Staatsraison« durch die Bundesregierung

  1. »Staatsräson« ist ein Prinzip, das die Interessen des Staates über alle anderen (partikularen oder individuellen) Interessen stellt. Nach diesem absolutistischen bzw. obrigkeitsstaatlichen Prinzip ist die Erhaltung der Macht, die Einheit und das Uberleben des Staates ein Wert an sich und rechtfertigt letztlich den Einsatz aller Mittel, unabhängig von Moral oder Gesetz. Das Prinzip der S. wird heute noch von autoritären Regimen gepflegt.( Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7, aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung).

Oder, wer es genauer wissen will: 

(Hans Kelsen, Allgemeine Staatslehre, Berlin 1925, S.90).

  1. Mit dem regierungsamtlichen Wortgebrauch »Staatsraison« reiht sich unsere Regierung ein in die verhängnisvolle Reihe der Verächter unserer Verfassung und ihrer Nomenklatur. Wer darüber mehr wissen will, der lese: Der aufhaltsame Weg in den Faschismus.