Synagogenbrand 1994: Schlussfolgerungen

Für Lübeckerinnen und Lübecker und darüberhinaus könnte die Schlussfolgerung des Gutachters über die Motivation der jugendlichen Lübecker Brandstifter im Gerichtsverfahren um den ersten Brandanschlag auf eine Synagoge in Deutschland nach 1938 (25.3.1994) vor dem Oberlandesgericht Schleswig ein Menetekel sein: 

»Soweit es sich um junge Männer handelt, dient deren martialische Aufmachung als kompensatorischer Schutzmantel zur Stabilisierung ihrer brüchigen sexuellen Rollenidentität. Diese Jugendlichen sind besonders agressionsbereit, und so verwundert es nicht, daß nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz 70 % derjenigen, die Fremde, Ausländer, Asylbewerber, Andersdenkende und Behinderte bekämpfen, Jugendliche im Aller von 13 bis 20 Jahren sind. Von diesen sind wiederum 96 % männlichen Geschlechts.

Die sogenannte rechtsradikale Orientierung mit nationalsozialistischem Gedankengut ist weniger eine politische Bewegung, denn eine Notgemeinschaft von existentiell bedrohten und überforderten Jugendlichen. Die Reichskriegsflagge ist mehr Provokation denn politische Willensäußerung. Entlehnt sind die gedanklichen Inhalte bei der Generation der Großeltern, die vermutlich häufiger auf die vorhandene Ordnung und klare Strukturierung in ihrem Jugendalter hingewiesen haben. Rechtsorientierte Skinheadgruppen sind gekennzeichnet durch eine Primitivsozialisation über Außenfeindbilder: „Hasst du was, dann bist du was“ «

»Die Provokationen der von uns Ungeliebten und sozial Ausgegrenzten verden nämlich solange nicht aufhören, wie wir ihnen die ihrer Notstandspersönlickeit entsprechenden Daseins- und Lebensmöglichkeiten vorenthalten, solange wir nicht bereit sind, diese Menschen in unsere  soziale Gemeinschaft mit zu integrieren« 

(Prof.Gerd Schütze, „Unsere Gesellschaft liebt die ausgegrenzten Jugendlichen nicht, Frakturen“, Gegenwartsfragen 75, Kiel 1995, S. 62)