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Was kommt nach dem Neoliberalismus

Poul F. Kjaer

Poul F. Kjaer

Dieser Artikel gehört zur Debatte » Was kommt nach dem Neoliberalismus

31. August 2020

Was kommt nach dem Neoliberalismus?

Vier Vorschläge für ein neues Gesetz der politischen Ökonomie jenseits von Strukturliberalismus und Strukturmarxismus

Das Gesetz der politischen Ökonomie: Transformation in der Funktion des Rechts etabliert das Gesetz der politischen Ökonomie als ein besonderes Feld wissenschaftlicher Forschung. Der Zeitpunkt für dieses Unterfangen ist kein Zufall. Die liberale Verfassungslösung nach dem Zweiten Weltkrieg wird in Frage gestellt oder bricht möglicherweise vor unseren Augen völlig zusammen. Von der Finanzkrise über die Krise in der Eurozone , der europäischen Flüchtlingskrise, der Herausforderung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und Polen, dem Brexit und der Trump-Präsidentschaft bis hin zur immer noch andauernden Gesundheitskrise und den daraus resultierenden sozioökonomischen Folgen, die weite Teile Europas betreffen und die westliche Welt insgesamt scheint auf Weimarer Territorium vorzudringen . Als sicher angenommene Institutionen und Normen werden zunehmend in Frage gestellt oder brechen völlig zusammen und die gesamtgesellschaftliche Kohärenz schwindet.

Die Nachkriegsregelung bestand jedoch aus zwei sehr unterschiedlichen Bewegungen: Erstens der Etablierung (trans-)nationaler neokorporatistischer Rahmenbedingungen eines eingebetteten Liberalismus im nordatlantischen Bereich der Weltgesellschaft ab 1945. Zweitens die Entstehung eines neoliberalen Epistémè , das nach einer langen Inkubationszeit vor der Gründung der Mont Pelerin Society im Jahr 1947 mit den Regierungen Thatcher (1979) und Reagan (1981) seinen Durchbruch erlebte.

Der Neoliberalismus ist in vielerlei Hinsicht ein leerer Signifikant, in den man viele verschiedene Positionen hineinlesen kann. Anhänger des „reinen Kapitalismus“ werden sogar dessen Existenz leugnen. Wenn es im weitesten Sinne verwendet wird, könnte man es als einen übergeordneten Begriff der vorherrschenden, hegemonialen, wenn man so will, wirtschaftlichen und politischen Theorien und Praktiken von den 1970er Jahren bis heute betrachten. Konkret könnte Neoliberalismus daher sowohl als Paradigma als auch als Wissenspraxis in Bezug auf eine ganze Reihe von Bereichen und Phänomenen wie „Governance“, „New Public Management“, „Recht und Wirtschaft“, „Monetarismus“, aber auch, etwas kontrovers, verstanden werden , „globale Menschenrechte“ und „globale Gerechtigkeit“ .

In einem engeren juristischen Sinne könnte man auch eine Unterscheidung zwischen korporatistischem Recht der Zwischenkriegszeit, neokorporatistischem Recht der Nachkriegszeit und zeitgenössischem Governance-Recht einführen . Alternativ argumentierte Duncan Kennedy, einer der Mitwirkenden von The Law of Political Economy, bereits 2006 , dass die Welt des modernen globalisierten Rechts aus drei Epochen bestehe: dem deutschen klassischen Rechtsdenken (1850 – 1914); Französisches Sozialrecht (1914 – 68) und das, was man ein US-zentriertes, globalisierendes Rechtsparadigma von 1968 bis in die 2000er Jahre nennen könnte. Das letztgenannte Paradigma ist wahrscheinlich irgendwo zwischen der Finanzkrise von 2008 und heute implodiert. Unabhängig von der bevorzugten Epocheneinteilung scheint die aktuelle Gesundheitskrise einen grundlegenderen Wandel zu beschleunigen, der bereits seit einiger Zeit im Gange ist. Um es kurz zu machen: Der Zusammenbruch des neoliberalen Epistémè bedeutet, dass wir das Ende einer Epoche erleben und in eine ungewisse Zukunft blicken.

Das wirft die Frage auf: Was kommt nach dem Neoliberalismus? Wie Thomas Kuhn auf der Grundlage der Erkenntnisse von Ludwik Fleckund Arthur Koestler feststellte ; „Eine wissenschaftliche Theorie wird nur dann für ungültig erklärt, wenn an ihrer Stelle ein Ersatzkandidat zur Verfügung steht . “ Diese Einsicht erklärt den „seltsamen Tod des Neoliberalismus“, da das neoliberale Epistémè nach der Implosion seiner funktionalen und normativen Integrität während der Finanzkriseaufgrund des Fehlens eines offensichtlichen Ersatzes noch ein Jahrzehnt lang als Übergangsregierung der Welt fungierte .

Innerhalb der Wirtschaftswissenschaften liefern die vereinten Kräfte von Esther Duflo , Thomas Piketty , Emmanuel Saez Gabriel Zucmanund anderen jedoch die Konturen eines neuen (französischen) Paradigmas der Wirtschaftswissenschaften, das zunehmend in der Lage ist, das vorherrschende monetaristische Paradigma zu übernehmen. Innerhalb des Rechts im Allgemeinen und des Wirtschaftsrechts im Besonderen sind die Konturen eines neuen Paradigmas jedoch noch nicht in Sicht.

Mit der Implosion des Neoliberalismus könnte es jedoch an der Zeit sein, dass sich die Rechtswissenschaft mit der Entwicklung eines alternativen Modells des Rechts der politischen Ökonomie beschäftigt, das für das 21. Jahrhundert geeignet ist . Ein Gesetz, das unter anderem die folgenden vier Elemente als zentrale Bausteine ​​haben könnte. Elemente, die im Gesetz der politischen Ökonomie enthalten sind , aber auch über das Buch hinausgehen und als natürliche nächste Schritte dienen:

Die Rückkehr der Gesellschaft

Margaret Thatcher verdrehte Karl Poppers Variante des methodologischen Individualismus bekanntermaßen bis zur Unkenntlichkeit, indem sie erklärte: „Es gibt keine Gesellschaft . “ Diese These steht im Zentrum des neoliberalen Epistémè und die Probleme, mit denen der westliche Teil der Weltgesellschaft konfrontiert ist, lassen sich weitgehend auf diese ontologische Ausgangslage zurückführen. Die vorherrschende Weltanschauung der letzten vier Jahrzehnte wurde von einer methodisch individualistischen Prämisse abgeleitet, die zu der Annahme führte, dass die Summe der Handlungen von Individuen der Gesellschaft entspricht. Dieser unreflektierte Sprung vom Mikro zum Makro taucht in juristischen Diskursen auf, die alles von der Wahlkampffinanzierung in den USA bis zum EU-Wettbewerbsrecht und der EU-Wettbewerbspolitik betreffen .

Die Folge ist, dass sowohl Recht als auch Politik systemische Wirkungen, Machtasymmetrien und Fragen der gesellschaftlichen Integration aus den Augen verlieren . Daher ist gesellschaftliche Kohärenz und Synchronisierung kein Problem, da kein Gesellschaftskonzept verfügbar ist, das eine Artikulation der Gesellschaft als eigenständiges soziales Phänomen ermöglicht. Der Ausgangspunkt für ein neues Gesetz der politischen Ökonomie könnte daher in der Entwicklung eines Gesellschaftskonzepts liegen, das mit juristischer Argumentation und Streitbeilegung vereinbar ist. Konzeptionell bedeutet dies, dass Theorien, die einen spezifischen und im Prinzip allumfassenden Gesellschaftsbegriff implizieren, wie sowohl links- als auch rechtshegelianische als auch links- und rechtsluhmannsche Theorien , vor einer Renaissance stehen könnten. In der Praxis würde dies darüber hinaus bedeuten, dass die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen , d Verordnung.

Das Ende einer Ankernation: Globales Recht als Interlegalität

Die Geschichte der Weltgesellschaft ab 1492 ist die Geschichte aufeinanderfolgender westlicher Staaten (Spanien, Niederlande, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten), die als institutionelle Anker der Weltwirtschaft fungierten . Diese Staaten fungierten als Garanten der institutionellen Gebilde, die den weltweiten Wirtschaftsaustausch ermöglichten, d. h . sie stellten eine globale Reservewährung bereit, waren bereit und in der Lage, Gewalt zur Aufrechterhaltung der „globalen Ordnung“ anzuwenden, und stellten rechtliche Konstruktionen zur Rechtfertigung der bestehenden Ordnung bereit . Das grundlegende Paradoxon der Globalisierungbesteht jedoch darin, dass die Intensivierung des globalen Austauschs eher zu einer Zunahme als zu einer Abnahme der kontextuellen Vielfalt geführt hat. Eine Konsequenz daraus ist, wie auch der scheidende Gouverneur der Bank of England, Mark Carney, kürzlich erklärte, dass die derzeitige Mitte, die USA, nicht halten kann . Man könnte hinzufügen, dass das Gleiche auch für das imaginäre angloamerikanische Zentrum gilt, das in den Köpfen der Brexit-Befürworter existiert. Die Ausweitung und Vertiefung der Moderne, dh der Weltgesellschaft, die in immer größeren Teilen der Welt die Vorherrschaft erlangt, bedeutet, dass die Tragödie der USA darin besteht, dass sie zu klein sind, um die Welt zu beherrschen, und zu groß, um es nicht zu versuchen. Gleichzeitig dürften weder China noch die EU in der Lage sein, die Lücke zu schließen. Juristisch gesehen hat dies zur Folge, dass unterschiedliche Rechtswelten im Vormarsch sind. Vom Handels- und Investitionsrecht bis zum Internetrecht wird sich kein einziger globaler Rahmen à la WTO-Recht oder UN-Recht durchsetzen. Eher unterschiedliche EU-, chinesische und US-zentrierte Rechtswelten werden die Norm sein.

Das globale Recht, einschließlich des globalen Wirtschaftsrechts, ist daher nicht singulär und hierarchisch. Stattdessen ist das Kernmerkmal des globalen Rechts die Interlegalität . Globales Recht ist eine dezentrierte Form des Zwischenweltrechts , das auf die Handhabung gesellschaftlicher Prozesse abzielt, die interkontextueller und interrechtlicher Natur sind. Das vielleicht wichtigste Beispiel für diesen interrechtlichen Aufbau ist das Gesetz der globalen Wertschöpfungsketten, das den globalen Wirtschaftsaustausch durch Konnektivitätsnormen strukturiert und ermöglicht. Aber auch Europa ist, wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich klarstellte, ein Raum der Interlegalität. Ein Merkmal, das ebenso tief verwurzelt ist wie die der Europäischen Union vorausgehenden Imperien , kann als interjuristische Konstruktion verstanden werden. Dadurch wird die Kollisionsnormen-Methodik zum zentralen rechtlichen Blickwinkel für die Beobachtung der vergangenen und gegenwärtigen globalen Gesellschaft.

Multirationalität: Jenseits von Strukturmarxismus und Strukturliberalismus

Günther Teubner plädierte jüngst im Verfassungsblog für einen nichtreduktionistischen Begriff des Mehrwerts und argumentierte, dass Äquivalente zur Gewinnmaximierung in allen Funktionssystemen ( d. h.Bildung, Politik, Religion, Wissenschaft usw.) zu finden seien. Hauke ​​Brunkhorst, der eine linkshegelianische Position vertritt, brachte im Jahr 2014 praktisch dasselbe Argument vor und argumentierte, dass die inhärenten Widersprüche und Konflikte, die Marxisten in der Wirtschaft identifizieren, in der gesamten Gesellschaft vorhanden seien, ebenso wie verschiedene Funktionssysteme wie Religion, Wirtschaft und Bildung strukturell vorhanden seien dominant in verschiedenen historischen Epochen.

Aus dieser Erkenntnis lassen sich drei Implikationen für das Gesetz der politischen Ökonomie ableiten:

  1. Struktureller Marxismus und struktureller Liberalismus, alsoNeoliberalismus, sind einander Spiegelbilder. In den 1980er Jahren löste der Strukturliberalismus den Strukturmarxismus als modische Ideologie ab. Dies implizierte jedoch lediglich einen Wechsel von einer Seite auf die andere Seite derselben Medaille, insofern beide davon ausgehen, dass die Gesellschaft als überwiegend durch wirtschaftliche Interessen und Motivationen strukturiert verstanden werden könne und dass „Gesellschaft“ mit der Wirtschaft gleichgesetzt werden könne. Beide Ideologien sahen und sehen die Wirtschaft und die private Macht und nicht den Staat und die öffentliche Macht als die eigentliche treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung, und für beide bleibt das staatliche Handeln letztlich von wirtschaftlichen Interessen geleitet, so dass der öffentlichen Macht wenig Autonomie bleibt Gesetz.
  2. Das Scheitern bei der Entwicklung einer nichtreduktionistischen Theorie des Mehrwerts treibt selbsternannte kritische und linksgerichtete Wissenschaftler in die Sackgasse des methodologischen Kulturalismus. Der Ersatz für Marx war in den letzten Jahrzehnten Karl Polanyis „ Die große Transformation“ . Ein Buch, das trotz aller Qualitäten eine Kritik der modernen Gesellschaft auf der Grundlage einer stark idealisierten Fiktion der vormodernen Gesellschaft betreibt, die eine kommunitäre Utopie als einzige Alternative zum Kapitalismus sieht. Polanyis historische Rekonstruktion der Stadien der Autonomisierung der Wirtschaft und ihrer Reproduktionslogik und deren Konsequenzen ist – ebenso wie der marxistische Ansatz – darüber hinaus zutiefst verzerrt, weil nicht erkannt wird, dass das Streben nach Wertmehrwert und Tendenzen der Autonomisierung und Beschleunigung überall zu finden sind Gesellschaft und nicht nur in der Wirtschaft. Indem sie den impliziten Holismus des auf Gleichgewichtsmodellen basierenden Marktdenkens kritisieren, ersetzen Polanyisten der Neuzeit lediglich den Marktholismus durch einen kulturellen Holismus, indem sie beispielsweise ontologisch die Existenz schachbrettartig festgelegter nationaler Universen annehmen, in denen die kapitalistische Institution operiert und sich bewegt, oder die Existenz unüberbrückbarer kultureller Gräben zwischen den Nationalkulturen .
  3. Ein dritter Weg findet sich in den Schriften von Franz Leopold Neumann , der die gleichzeitige Trennung und Neuverbindung unterschiedlicher Bereiche der Gesellschaft (Wirtschaft, Politik, Religion, Wissenschaft etc.) durch das Recht versteht. Dies gibt dem Recht und den Rechtsinstrumenten eine strategische Position in der Gesellschaft als Gitter, das darauf abzielt, den gesellschaftlichen Austausch zu ermöglichen und einzuschränken und gleichzeitig die innere Eigenlogik und Rationalität  der Wirtschaft, der Politik usw. zu respektieren und zu fördern. Ein Ansatz, der im Gegensatz zu einer luhmanistischen Perspektive inter -systemische Neuverbindungebenso konstitutiv wie Trennung durch Differenzierung.

Eine neue Form des Formalismus: Recht als Formgeber

Der Formalismus im klassischen Sinne dürfte bei den Lesern des Verfassungsblogs kaum auf große Zustimmung stoßen. Über den klassischen Formalismus und die damit verbundenen Konnotationen hinaus und aus einer breiteren gesellschaftlichen Perspektive geht es im Recht jedoch vor allem um Formgebung. Damit ein sozialer Austausch als wirtschaftlicher Austausch angesehen werden kann, muss er im Rahmen eines Vertrags ähnlicher Rechtsform stattfinden. Damit etwas als legitimer Ausdruck politischer Präferenzen angesehen werden kann, muss es sich im Rahmen eines Abstimmungsverfahrens oder eines anderen rechtlich strukturierten Rahmens entfalten. In beiden Fällen ist es der rechtliche Rahmen, der eine generische soziale Kommunikation in etwas verwandelt, das wir konkret als wirtschaftliches, politisches oder auch wissenschaftliches oder religiöses Phänomen bezeichnen können. In diesem besonderen Sinne gibt das Recht Form und konstituiert dadurch soziale Phänomene, und auch in diesem besonderen Sinne könnten wir sagen, dass es nicht das Politische oder das Ökonomische ist, das das Gesetz konstituiert, sondern das Gesetz, das das Politische und die Wirtschaft konstituiert . Dies verleiht dem Recht, obwohl es seine eigenen blinden Flecken nicht kennt , einen strategischen Platz in der Gesellschaft als zentrales Infrastrukturgitter, das der Weltgesellschaft Struktur verleiht .

In den letzten Jahrzehnten hat die Weltgesellschaft jedoch immense Komplexitätszuwächse, massive Beschleunigungen und räumliche Ausdehnungen erfahren. Die Menge der veröffentlichten und gespeicherten Informationen, das Tempo der technologischen Entwicklungen und die Vielfalt der Herausforderungen, vor denen die Gesellschaft steht, übersteigen bei weitem die Möglichkeiten, die das Gesetz aufnehmen kann. Das Kernmerkmal der Weltgesellschaft der letzten Jahrzehnte besteht darin, dass soziale Prozesse die rechtsinstitutionellen Rahmen und Formen sprengten, die in der unmittelbaren Zeit des Zweiten Weltkriegs entstanden waren. Massenmedien haben sich zu sozialen Medien, wirtschaftliche Produkte zu Erlebnissen, multinationale Unternehmen zu globalen Wertschöpfungsketten und wissenschaftliche Beiträge zu Blogposts entwickelt. Kurz gesagt: Der Schlamassel, in dem wir uns befinden,beruht im Wesentlichen auf der fehlenden Rahmung sozialer Prozesse. Sowohl verfassungsrechtlich als auch in allen Rechtsgebieten vom Gesellschaftsrecht über das Familienrecht bis hin zum Umweltrecht besteht die Herausforderung darin, die innere Komplexität, Geschwindigkeit und Reichweite des Rechts so zu erhöhen, dass es lose gesellschaftliche Prozesse erfassen und ihnen eine straffe Form geben kann. Informelle Governance- und Soft-Law-Vereinbarungen beispielsweise, die aufgrund der Unzulänglichkeiten bestehender institutioneller Formen entstanden sind, benötigen eine neue, strenge Rechtsform. Die Herausforderung sowohl des Neoliberalismus als auch seines Untergangs ist daher hauptsächlich ein Oberflächenproblem, da das Recht vor einer weitaus größeren Herausforderung steht, nämlich sich neu zu erfinden, um unter den strukturellen Bedingungen des 21. Jahrhunderts relevant zu bleiben.

Die übrigen Beiträge zu diesem Symposium knüpfen an „ The Law of Political Economy: Transformation in the Function of Law“ an und gehen einen Schritt weiter als das Buch, indem sie die Auswirkungen des neoliberalen Paradigmas auf das Recht und mögliche Alternativen untersuchen. In direkter Auseinandersetzung mit dem Buch zeigt Florian Hoffmann die Unterschiede, aber auch überraschende Gemeinsamkeiten zwischen „Systemdenkern“ und „kritischen Denkern“ auf, wenn es um die Diagnose der aktuellen Situation geht. Simon Deakin und Martijn Hesselink hingegen vertreten in ihren Beiträgen unterschiedliche Positionen zur Rolle des Neoliberalismus im Privatrecht. Deakin argumentiert, dass Recht und Wirtschaft die Verkörperung neoliberalen Denkens im Recht darstellen, während Hesselink die Nützlichkeit paradigmatischer Kategorisierungen in Frage stellt. Sabine Frerichs verändert die Perspektive, indem sie die Vielfalt der Paradigmen der politischen Ökonomie aufzeigt, die als Zugangspunkte für Anwälte und juristische Analysen dienen könnten. Darüber hinaus nimmt Fernanda Nicola die soziale Frage ernst, indem sie dafür plädiert, die Verteilungswirkungen des Rechts rigoros empirisch zu analysieren. Cesare Pinelli plädiert dafür, die Bemühungen wieder auf den „traditionellen“ demokratischen Konstitutionalismus zu konzentrieren, wie er in den letzten Jahrzehnten unter Druck geraten ist, um dem Eindringen gesellschaftlicher Macht und den Auswirkungen zeitgenössischer Regierungsführung entgegenzuwirken. Dies spiegelt sich in Joana Mendes wider, die eindringlich betont, dass zeitgenössische Governance-Prozesse nicht als Ersatz für demokratische Institutionen und Verfahren betrachtet werden können. Dies knüpft an Jan Komáreks Appell an, „über Fiesole hinauszugehen“, da die in den Hügeln der Toskana entwickelte Verfassungsvorstellung des europäischen Wirtschaftskonstitutionalismus zentrale Verfassungsfragen der politischen Ökonomie nicht erfasst. Abschließend, aber nicht zuletzt, legt Matthias Goldmann die Parameter für ein neues Paradigma dessen dar, was er als integrativen Liberalismus bezeichnet, als möglichen Ersatz für die Art von Finanzliberalismus, die die neoliberale Epoche charakterisiert

Von Michael Bouteiller

1943,
Richter am Verwaltungsgericht Minden,
Gründung IBZ Friedenshaus (Internationales Begegnungszentrum) Bielefeld,
Aufbau und Leitung Wasserschutzamt Bielefeld,
Bürgermeister a.D. Lübeck,
Rechtsanwalt bis April 2024, Autor