Weimar: Lübeck rot oder schwarz?

Von 1919 bis 6. März 1933 hatte Lübeck zu keinem Zeitpunkt eine „rote“ Regierung. Unter Bürgermeister Fehling (1917-1920) herrschte in Lübeck die national-konservative, unter seinem Nachfolger Dr.Johann Neumann (1921-1926) die national-völkische und unter dem ersten SPD-Bürgermeister, Paul Löwigt (1926-1933), ab November 1926 der „neue Konsens“ mit dem national-völkischen Hanseatischen Volksbund. Die vermittelnde Haltung Löwigts kommt in dessen Würdigung Bürgermeister Neumanns bei der Einführung der Senatoren Eckholt und Dr. Geister am am 18.Juni 1926 zum Ausdruck (Max Knie, 15 Jahre Lübecker Zeitgeschichte,Lübeck 1933, S.54 https://michaelbouteiller.de/wp-content/uploads/2022/01/Knie-52-72.pdf).

In den sechs Bürgerschaftswahlen von 1919 bis 1932 wurde die SPD mit Ausnahme von 1926 bis 1929 zwar jeweils stärkste Fraktion in der Bürgerschaft. Allerdings obsiegte in der Bürgerschaftswahl am 10.2.1924 bis November 1926 nach der vorangegangenen und verlorenen Volksabstimmung über die Auflösung des Senats das bürgerliche Lager gegenüber KPD und SPD mit 42 von 80 Sitzen.

 Julius Leber bringt die Machtverhältnisse in der Weimarer Epoche Lübecks 1923 auf den Punkt: 

„Die bürgerliche Senatsmehrheit regierte und die sozialdemokratische Bürgerschaftsmehrheit bewilligte die Steuern.“ (Lübecker Volksbote vom 7.11.1923 (http://library.fes.de/luebeck/pdf/1923/1923-255.pdf)

Kabinette 1921-1933

Das heißt, die sozialistische Mehrheit in der Bürgerschaft (SPD und KPD), mit Ausnahme der Wahl vom 10.2.1924,  spiegelte sich nicht in einer etwaigen sozialistischen Mehrheit des Senats. Da der Senat nach der Revolution vom 9.11.1918 als einzige Regierung eines der 18 Bundesstaaten unter Bürgermeister Fehling fortbestand (mit 1919 14, nach 1920 12 Mitgliedern) und nur fünf SPD-Senatoren 1919 nachgewählt werden konnten, ein sechster erst 1921, blieb seine  Zusammensetzung bis 1926 mehrheitlich bürgerlich.

Denn nach Art. 4 der  Landesverfassung (LV) vom 29.März 1919 wurden die gegenwärtigen Senatsmitglieder in ihrer Stellung bestätigt, und zwar ab dem 1.4.1919 für die nächsten 12 Jahre (die 7 gelehrten Mitglieder) bzw. für 6 Jahre die sieben übrigen. Mit Art. 5 der Neufassung der LV 1920 wurde die Zahl von 14 auf 12 reduziert und die Wahlzeit sämtlicher Senatoren auf „unbestimmte Zeit“ verändert.

Die SPD hatte jedenfalls zu keinem Zeitpunkt im Senat eine Mehrheit. Das auf Antrag der SPD 1923 eingebrachte Misstrauensvotum gegen den Senat, mit der Absicht, den Senat entsprechend der Mehrheitsverhältnisse in der Bürgerschaft umzubilden, war zwar erfolgreich. Die vom Senat unter Bürgermeister Neumann daraufhin beschlossene Volksabstimmung brachte am 6. Januar 1924 indes eine schwere Niederlage für die Antragsteller. Die bürgerliche Senatsmehrheit blieb erhalten.

Der erbitterte Kampf Lebers gegen den völkischen Bürgermeister führte allerdings am 2. Juni 1926 zum Sturz Neumanns. Dieser trat am 3. Juni 1926 zurück und der Sozialdemokrat Paul Löwigt wurde im Senat zum Regierenden Bürgermeister gewählt. Auch dieser Wechsel im Bürgermeisteramt änderte jedoch nichts an der politischen gegenläufigen Ausrichtung von Bürgerschaft und Senat.

Denn in den Bürgerschaftswahlen vom 14.November 1926 überflügelte zwar der auf Veranlassung Neumanns gegründete nationalistische Hanseatische Volksbund mit 44,4% die SPD mit 42,4%. Zusammen mit der KPD (6,4%) überwog allerdings immer noch eine knappe Mehrheit des sozialistischen Lagers im Landesparlament. Neumann verstarb 1928, die Mitglieder seiner Partei, der Hanseatische Volksbund, gingen in der Folge im Wesentlichen zur NSDAP über. Die Regierung Lübecks (der Senat) verfügte trotz des SPD-Bürgermeisters Löwigt bis 1933 über keine Mehrheit der SPD, d.h. des sozialistischen Lagers.

Lübeck hatte demnach zu keinem Zeitpunkt von 1919 bis 1933 eine rote Regierung