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Allgemein/Politik/Geschichte Lübeck

Die Fakten des Dr.Flasbarth

Das Interview in den LN vom 20./21.August 2023 brachte es an den Tag. Da will einer Bürgermeister für alle Lübecker und Lübeckerinnen sein. Und er will Lübeck zur richtigen Fahrradstadt umwandeln und dafür die Verkehrsinfrastruktur schaffen. Gut und schön.

Um seine Ziele zu erreichen, beschreibt er seine Arbeitsweise: Er will, dass die „Stadtgesellschaft verbindlich eingebunden“ wird in seine Projekte. Dazu will er zunächst das Verhältnis von Bürgermeister und Bürgerschaft als „Miteinander” organisieren. Und er hofft zum Beispiel, dass das „Neue Buddenbrookhaus“ mit den Fördergeldern nun umgeplant werden kann, weil die „Teilzerstörung“ des Kellers mit der alten Planung sofort beklagt worden wäre.

Da hat einer allen Ernstes  die Stirn, vom Täter in die Retter-Rolle zu schlüpfen, der bisher höchstselbst die Spaltung  dieses „Miteinander“ von Bürgerschaft, Verwaltung und Bürgermeister auf die Spitze getrieben hat, indem ihm nichts besseres einfiel, als Bürgermeister und Verwaltung mehrfach der Lüge zu bezichtigen.

Da tritt einer an, der behauptet, der Weiterbau des am 27.10.2022 beschlossenen kulturellen Jahrhundertprojekts der Stadt, das Buddenbrookhaus, werde nur mit der neuen Planung gerettet. Der alte Bauplan sei rechtswidrig. Er will uns also weiß machen, er sei der eigentliche Retter in der Not. Leider verschweigt unser Kandidat, dass der Landtag die Verbandsklage im Denkmalrecht seinerzeit zwar ausdrücklich erörtert, eine Verbandsklage dann aber klipp und klar abgelehnt hat. Das Denkmalrecht in Schleswig-Holstein kennt – wie jeder weiß – keine Verbandsklage. Schade. Alles also wieder nur Fake News. Oder doch nicht? Am 31.8.2023 bemühte er dann den Umweltminister. Der habe der BIRL »das Klagerecht« verliehen. Oha! Ein Minister verleiht  prozessuale Rechte? Mumpitz. Er hat die BIRL lediglich als Umweltschutzverband anerkannt. Das war’s. Von einem Klagerecht ist keine Rede. Alles heiße Luft.

Oder: Die unter Denkmalschutz gestellte Hubbrücke: Da beschuldigt der Kandidat zusammen mit seinem Bundestagsabgeordneten Hönel allen Ernstes seinen Konkurrenten, sich nicht um eine schnellere Sanierung zu bemühen! Er weiß genau, dass er  hier eiskalt fake news produziert, nachdem die Bürgerschaft 2015 die vom Bund vorgeschlagene Sanierung abgelehnt hat. Warum hat er als Fraktionschef der Grünen nicht selbst einen Beschlussvorschlag zur Änderung eingebracht? 

Zu guter Letzt: Axel Flasbarth will, wie man nachlesen kann, dass die Lübecker Stadtgesellschaft in seine Projekte  »verbindlich eingebunden« wird. Was soll das denn nun wieder heißen? Derartige Versuche, eine Stadtgesellschaft »verbindlich« zu formieren, scheiterten bisher nach 1945. Sie widersprechen unserem liberalen Rechtsverständnis. Lübeck ist zum Glück keine »Formierbare Gesellschaft«. Sie sollte es auch mit der Wahl Dr.Flasbarths zum Bürgermeister nicht werden!

Einen  Bürgermeister der heißen Luft, der uns das Blaue im Himmel verspricht und dem nur einfällt, seinen Mitbewerber  haltlos zu beschuldigen, den hat Lübeck nicht verdient.

 

Von Michael Bouteiller

1943,
Richter am Verwaltungsgericht Minden,
Gründung IBZ Friedenshaus (Internationales Begegnungszentrum) Bielefeld,
Aufbau und Leitung Wasserschutzamt Bielefeld,
Bürgermeister a.D. Lübeck,
Rechtsanwalt bis April 2024, Autor