Was will der Grünen-Kandidat ?

Das Interview in den LN vom 20./21.August 2023 bringt es an den Tag. Da will einer Bürgermeister für alle Lübecker und Lübeckerinnen sein. Und er will Lübeck zur richtigen Fahrradstadt umwandeln und dafür die Verkehrsinfrastruktur schaffen. Gut und schön.

Um seine Ziele zu erreichen, beschreibt er seine Arbeitsweise: Er will, dass die „Stadtgesellschaft verbindlich eingebunden“ wird in seine Projekte. Dazu will er zunächst das Verhältnis von Bürgermeister und Bürgerschaft als „Miteinander” organisieren. Und er hofft zum Beispiel, dass das „Neue Buddenbrookhaus“ mit den Fördergeldern nun umgeplant werden kann, weil die „Teilzerstörung“ des Kellers mit der alten Planung sofort beklagt worden wäre.

Da hat einer allen Ernstes die Stirn, vom Täter in die Retter-Rolle zu schlüpfen, der bisher höchstselbst die Spaltung  dieses „Miteinander“ von Bürgerschaft, Verwaltung und Bürgermeister auf die Spitze getrieben hat, indem ihm nichts besseres einfiel, als Bürgermeister und Verwaltung mehrfach der Lüge zu bezichtigen.

Da tritt einer an, der behauptet, der Weiterbau des am 27.10.2022 beschlossenen kulturellen Jahrhundertprojekts der Stadt, das Buddenbrookhaus, werde nur mit der neuen Planung gerettet. Der alte Bauplan sei rechtswidrig. Er will uns also weiß machen, er sei der eigentliche Retter in der Not. Leider verschweigt unser Kandidat, dass der Landtag die Verbandsklage im Denkmalrecht seinerzeit zwar ausdrücklich erörtert, eine Verbandsklage dann aber klipp und klar abgelehnt hat. Das Denkmalrecht in Schleswig-Holstein kennt – wie jeder weiß – keine Verbandsklage. Schade. Alles also wieder nur Fake News. Oder doch nicht? Gestern (31.8.2023) bemühte er dann den Umweltminister. Der habe der BIRL »das Klagerecht« verliehen. Oha! Ein Minister verleiht so mir nichts dir nichts prozessuale Rechte? Mumpitz. Er hat die BIRL als Umweltschutzverband anerkannt. Nun ist der Keller des BBH ein Denkmal. Das bleibt es auch. Im Denkmalrecht existiert keine Verbandsklage.

Zu guter Letzt: Axel Flasbarth will, wie man nachlesen kann, dass die Lübecker Stadtgesellschaft in seine Projekte  »verbindlich eingebunden« wird. Was soll das denn nun wieder heißen? Derartige Versuche, eine Stadtgesellschaft »verbindlich« zu formieren, scheiterten bisher nach 1945. Sie widersprechen unserem liberalen Rechtsverständnis. Lübeck ist zum Glück keine »Formierbare Gesellschaft«. Sie sollte es auch mit der Wahl Dr.Flasbarths zum Bürgermeister nicht werden!

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