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Allgemein/Politik/Geschichte Lübeck

Die Lübeckische Zeitgeschichte als Lernort. Ein Versuch.

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Synagogenbrand 1994: Schlussfolgerungen

Für Lübeckerinnen und Lübecker und darüberhinaus könnte die Schlussfolgerung des Gutachters über die Motivation der jugendlichen Lübecker Brandstifter im Gerichtsverfahren um den ersten Brandanschlag auf eine Synagoge in Deutschland nach 1938 (25.3.1994) vor dem Oberlandesgericht Schleswig ein Menetekel sein: 

»Soweit es sich um junge Männer handelt, dient deren martialische Aufmachung als kompensatorischer Schutzmantel zur Stabilisierung ihrer brüchigen sexuellen Rollenidentität. Diese Jugendlichen sind besonders agressionsbereit, und so verwundert es nicht, daß nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz 70 % derjenigen, die Fremde, Ausländer, Asylbewerber, Andersdenkende und Behinderte bekämpfen, Jugendliche im Aller von 13 bis 20 Jahren sind. Von diesen sind wiederum 96 % männlichen Geschlechts.

Die sogenannte rechtsradikale Orientierung mit nationalsozialistischem Gedankengut ist weniger eine politische Bewegung, denn eine Notgemeinschaft von existentiell bedrohten und überforderten Jugendlichen. Die Reichskriegsflagge ist mehr Provokation denn politische Willensäußerung. Entlehnt sind die gedanklichen Inhalte bei der Generation der Großeltern, die vermutlich häufiger auf die vorhandene Ordnung und klare Strukturierung in ihrem Jugendalter hingewiesen haben. Rechtsorientierte Skinheadgruppen sind gekennzeichnet durch eine Primitivsozialisation über Außenfeindbilder: „Hasst du was, dann bist du was“ «

»Die Provokationen der von uns Ungeliebten und sozial Ausgegrenzten verden nämlich solange nicht aufhören, wie wir ihnen die ihrer Notstandspersönlickeit entsprechenden Daseins- und Lebensmöglichkeiten vorenthalten, solange wir nicht bereit sind, diese Menschen in unsere  soziale Gemeinschaft mit zu integrieren« 

(Prof.Gerd Schütze, „Unsere Gesellschaft liebt die ausgegrenzten Jugendlichen nicht, Frakturen“, Gegenwartsfragen 75, Kiel 1995, S. 62)

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Bockholts Keller

Die »Neue Mehrheit« in der Bürgerschaft oder: Das Narrenschiff setzt Segel

Der substanzielle Kern des von der Bürgerschaft beschlossenen Entwurfes  im Architektur-Wettbewerb um das »Neue Buddenbrookhaus« ist die Nutzung des Bockholt’schen Kellers. Fällt dieser Raum weg, stürzt das mit dem Ergebnis des Wettbewerbs beschlossene Konzept in sich zusammen.  Nichts funktioniert mehr. Das hat die Bürgerschaft mit ihrer »Neuen Mehrheit« 2023  beschlossen.  Und das genau ist das ernüchternde Ergebnis der Baubar vom 4.März 2024.

Da hilft kein Drehen und Wenden. Wer ein bleibendes Denkmal für die Familie Bockholt will, muss sich von den Buddenbrooks verabschieden. Vielleicht wäre ein großes Schild vor dem verschlossenen Eingang angebracht: »Bockholts Keller – Zutritt über die Geschäftsstelle der BIRL«

https://www.facebook.com/michael.bouteiller.10

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Werner Schöntaube

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Lübeck

Die LübeckerInnen wollen es nicht wahrhaben

Am 8.6.1926 schreibt Julius Leber:

„… Und doch war e r (Hugenberg, MB) der eigentliche unsichtbare Herrscher dieser Stadt, die er selbst vielleicht nie gesehen. Den S t a a t  hatte er in der Hand durch sein Oberhaupt, die Presse durch die größte Inseratenplantage. Sein Wille war maßgebend, beschränkt nur durch den leidenschaftlichen Widerstand der darob täglich beschimpften und begeisterten S o z i a l d e m o k r a t i e.

In Zeiten, in denen die USA aus Sicht politischer Beobachter bei der Wahl 2024 vor einer Diktatur stehen, sind sich die lübschen Lokalhistoriker nicht einmal heute dessen bewusst, dass die faschistische Diktatur in ihrer Stadt bereits 1921 mit dem Amtsantritt ihres Regierenden Bürgermeisters Neumann begann. In dem gezeigten Organigramm nimmt der lübsche Regierende Bürgermeister die Stelle des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Scherl-Verlages ein. Dieser Scherl-Verlag war die ideologische Herzkammer des Hugenbergschen Zeitungsmonopols.

Das im Organigramm als »Viererausschuss der Schwerindustrie« bezeichnete Leitgremium mit Hugenberg, Kirdorf, Stinnes und Beukenberg zeigt die Verflechtung des Medienimperiums der Weimarer Zeit mit dem Industriell-militärischen-Komplex, der in den hitlerschen Faschismus führte. (Wer mehr wissen will: https://michaelbouteiller.de/luebecker-luegengeschichten/)

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Der Lübecker Hochstapler Felix Krull II.

Welcher der „lieben Freunde und Freundinnen” des künstlerischen und kaufmännischen Leiters der Overbeck-Gesellschaft, Dr. Z. einer der Tochtergesellschaften der Gemeinnützigen, fühlt sich eigentlich für den jahrelangen (2015-2023) Betrug, die Unterschlagung, Urkundenfälschung und Veruntreuung mitten im »Weltkulturerbe Lübeck« verantwortlich? Wer ist diesem Hochstapler Felix Krull II. auf den Leim gegangen? Zum Abschluss seiner Lübecker Karriere hat er ja „was Großes“ hinterlassen: Die Möblierung der Kirchen für die gehobenen Klassen, ein vorweihnachtliches Geschenk für seinen Hamburger Kunstfreund Jankowski. Den Spendern war das ganze 400.000€ (?) wert. Dann aber Tschüss.. Die Tempelreinigung steht noch aus.

Den Spendern sei das Konto der Obdachlosenhilfe Lübeck ans Herz gelegt: DE45 2305 0101 0160 4730 05.

Bereits In seiner Dissertation »bootstrap. Abweichung vom Selbstverständlichen« warnt er vor den Gefahren der Manipulation: „Das Gehirn verliert seine organische Monopolstellung. In diesem Augenblick ändert ein Mensch seinen ontologischen Status „von Hardware zu Software“: Er wird nicht mehr nur mit dem materiellen Träger identifiziert. Die hier verborgene Gefahr der Manipulation bewirkt einen psychischen Druck, an dem die individuelle Seele zerbrechen kann. Eine daraus resultierende zerrüttete Identität offenbart sich als Belastung, die zur Spaltung führt. Es entwickeln sich halluzinogene Imaginationen, hochgradige Schizophrenien, die an historische Schilderungen von „Besessenen“ erinnern.“ (http://publications.rwth-aachen.de/record/52933/files/Zybok_Oliver.pdf, S.4). Damit ist alles gesagt.

 

Lübeck 23.12.2023

 

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Den Lübecker Graben überwinden!

Was an den letzten Bürgerschaftssitzungen spektakulär war und unverzüglich geändert werden sollte, ist das gegenseitige Misstrauen und die gegenseitige Isolation von Bürgerschaft und Verwaltung in Lübeck. Hinzu kommt – seit dem unglücklichen Koalitionsbruch der SPD im Januar 2023 mit der Wahl der Bausenatorin – der tiefe Graben zwischen CDU und SPD, den die beiden stärksten Fraktionen kultivieren.

Besonders abschreckend waren dabei die Verleumdungen des Amtsinhabers. Ein Indiz für die negative Wirkung kommunaler Politik ist die gegenüber 2017 noch geringere Wahlbeteiligung von 37% beim ersten Wahlgang der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin. 2017 waren es bei der Direktwahl im ersten Wahlgang noch 39,2%. Eine Wahlbeteiligung, die zwar  ebenfalls beschämend gering ist, aber für Wahlen von Bürgermeister- oder Bürgermeisterinnen in den Kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins leider nicht unüblich. 

Was tun? Die Antwort darauf ist kompliziert. Der spektakuläre Graben zwischen Verwaltung und Bürgerschaft oder besser, das Ohren-Verschließen vor den Fakten der Verwaltung in Lübeck, liegt nicht nur an den handelnden Personen. Die geänderte Kommunalverfassung von 1997, die den Senat als kommunalverfassungsrechtlich vermittelndes Organ abschaffte, ist eine wesentliche Ursache für das »Neue Schweigen«.

In der Senats-Verfassung bis 1997 wäre diese Nichtkommunikation unmöglich gewesen, weil die hauptamtlichen- und ehrenamtlichen Senatsmitglieder fest in die Fraktionen eingebunden waren. Dort übermittelten sie das alltägliche Verwaltungswissen in die Fraktionen und umgekehrt das Fraktionswissen wiederum in den Senat. Die neue Bürgermeister-Verfassung überlässt indes diesen für das kommunale Leben existenziellen Informationsaustausch der Willkür der führenden Personen. Diese kommunalverfassungsrechtlich vorgegebene Nicht-Organisation einer gegenseitigen verlässlichen Kommunikation ist äußerst schädlich.

Deshalb ist es nun in erster Linie eine neu erwachsene verfassungspolitische Pflicht der gleichgeordneten Repräsentanten beider Organe, hier des Stadtpräsidenten und des Bürgermeisters, proaktiv eine förderliche Kommunikationsordnung herzustellen. Dabei sorgt der Stadtpräsident in der Bürgerschaft und der Bürgermeister in der Stadtverwaltung für die jeweilige kommunikative Ordnung. Beide haben Störungen wie etwa Fake News in ihrer verheerenden Wirkung auf die Stadtpolitik auszuschließen. Ein Weitermachen wie bisher, die verbissene Optimierung des Falschen, ist zwar subjektiv naheliegender als die Suche nach Wegen, die man bisher noch nicht gegangen ist. Es ist indes für Lübeck hohe Zeit, die Inschrift des Holstentores, „CONCORDIA DOMI FORIS PAX“ (Eintracht drinnen, Frieden außen), nach 160 Jahren wiederzubeleben!

Demgegenüber ist die Analyse der Lübecker Nachrichten vom 8.11. 2023, die fragt, ob die hohe Zahl der Nichtwähler von über 60% auf die Einführung der Direktwahlen der Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen ab 1998 zurückzuführen, und deshalb wieder abzuschaffen sei, offensichtlich ein Holzweg:

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Allgemein/Politik/Geschichte Lübeck Persönliches Profil

Brief von bosnischen Kindern 1992?

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Was tun gegen eine bankrottwillige Mehrheit von Mitgliedern der Bürgerschaft?

Wenn eine Mehrheit der Bürgerschaft (in Lübeck CDU/GRÜNE) Bauprojekte bewusst an die Wand fährt, um einem Bürgermeister zu schaden oder sich an seiner Fraktion für parteiische Personalentscheidungen zu rächen oder aus sonstigen niedrigen Beweggründen, gibt die neue Schleswig-Holsteinische Kommunalverfassung keine Handhabe. Das ist ein Stück aus dem Tollhaus.

Die Gemeindeordnung gab früher dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin der kreisfreien Stadt das Recht, gegen rechtswidrige Ratsbeschlüsse oder solche Ratsbeschlüsse Widerspruch einzulegen, die dem Wohl der Gemeinde widersprechen. Der politische Prozess wurde unterbrochen und mit Hilfe der Verwaltungsgerichte geklärt.

Die Mehrheitsbeschlüsse der Bürgerschaft im Falle des Buddenbrookhauses (BBH) und des Heiligen Geist Hospitals (HGH) lösen Schäden der Stadt in Millionenhöhe aus. In der Öffentlichkeit werden die Folgen dieser desaströsen Mehrheitsbeschlüsse dem Bürgermeister zugerechnet: »Der hat das doch alles in der Hand !«, heißt es. Das ist falsch.

Mit der Neufassung der Kommunalverfassung (1997) und der Direktwahl des Bürgermeisters und der Bürgermeisterin wurde das Beanstandungsrecht auf rechtswidrige Beschlüsse der Gemeindevertretung beschränkt (§43 GemO). Derartige haushaltswirksame Irrsinnsbeschlüsse wie im Falle Lübecks beim BBH und HGH, die Millionenschäden auslösen, sind nicht rechtswidrig.

Ein Grausen! Der Landtag muss diese krasse Fehlentscheidung von 1997 zurück nehmen und die alte Fassung der Gemeindeordnung wiederherstellen! Heute bleibt nur die Alternative, eine derartige gemeinschädliche Mehrheit abzuwählen!

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Die Fakten des Dr.Flasbarth

Das Interview in den LN vom 20./21.August 2023 brachte es an den Tag. Da will einer Bürgermeister für alle Lübecker und Lübeckerinnen sein. Und er will Lübeck zur richtigen Fahrradstadt umwandeln und dafür die Verkehrsinfrastruktur schaffen. Gut und schön.

Um seine Ziele zu erreichen, beschreibt er seine Arbeitsweise: Er will, dass die „Stadtgesellschaft verbindlich eingebunden“ wird in seine Projekte. Dazu will er zunächst das Verhältnis von Bürgermeister und Bürgerschaft als „Miteinander” organisieren. Und er hofft zum Beispiel, dass das „Neue Buddenbrookhaus“ mit den Fördergeldern nun umgeplant werden kann, weil die „Teilzerstörung“ des Kellers mit der alten Planung sofort beklagt worden wäre.

Da hat einer allen Ernstes  die Stirn, vom Täter in die Retter-Rolle zu schlüpfen, der bisher höchstselbst die Spaltung  dieses „Miteinander“ von Bürgerschaft, Verwaltung und Bürgermeister auf die Spitze getrieben hat, indem ihm nichts besseres einfiel, als Bürgermeister und Verwaltung mehrfach der Lüge zu bezichtigen.

Da tritt einer an, der behauptet, der Weiterbau des am 27.10.2022 beschlossenen kulturellen Jahrhundertprojekts der Stadt, das Buddenbrookhaus, werde nur mit der neuen Planung gerettet. Der alte Bauplan sei rechtswidrig. Er will uns also weiß machen, er sei der eigentliche Retter in der Not. Leider verschweigt unser Kandidat, dass der Landtag die Verbandsklage im Denkmalrecht seinerzeit zwar ausdrücklich erörtert, eine Verbandsklage dann aber klipp und klar abgelehnt hat. Das Denkmalrecht in Schleswig-Holstein kennt – wie jeder weiß – keine Verbandsklage. Schade. Alles also wieder nur Fake News. Oder doch nicht? Am 31.8.2023 bemühte er dann den Umweltminister. Der habe der BIRL »das Klagerecht« verliehen. Oha! Ein Minister verleiht  prozessuale Rechte? Mumpitz. Er hat die BIRL lediglich als Umweltschutzverband anerkannt. Das war’s. Von einem Klagerecht ist keine Rede. Alles heiße Luft.

Oder: Die unter Denkmalschutz gestellte Hubbrücke: Da beschuldigt der Kandidat zusammen mit seinem Bundestagsabgeordneten Hönel allen Ernstes seinen Konkurrenten, sich nicht um eine schnellere Sanierung zu bemühen! Er weiß genau, dass er  hier eiskalt fake news produziert, nachdem die Bürgerschaft 2015 die vom Bund vorgeschlagene Sanierung abgelehnt hat. Warum hat er als Fraktionschef der Grünen nicht selbst einen Beschlussvorschlag zur Änderung eingebracht? 

Zu guter Letzt: Axel Flasbarth will, wie man nachlesen kann, dass die Lübecker Stadtgesellschaft in seine Projekte  »verbindlich eingebunden« wird. Was soll das denn nun wieder heißen? Derartige Versuche, eine Stadtgesellschaft »verbindlich« zu formieren, scheiterten bisher nach 1945. Sie widersprechen unserem liberalen Rechtsverständnis. Lübeck ist zum Glück keine »Formierbare Gesellschaft«. Sie sollte es auch mit der Wahl Dr.Flasbarths zum Bürgermeister nicht werden!

Einen  Bürgermeister der heißen Luft, der uns das Blaue im Himmel verspricht und dem nur einfällt, seinen Mitbewerber  haltlos zu beschuldigen, den hat Lübeck nicht verdient.